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02.04.2009
P r e s s e m i t t e i l u n g 07/09 vom 02.04.2009
Abzugsfähigkeit von Steuerberatungskosten
BdSt fordert Umsetzung im Bürgerentlastungsgesetz Krankenversicherung
Gegen den starken Protest des Bundes der Steuerzahlers wurde mit dem Gesetz zum Einstieg in ein steuerliches Sofortprogramm der Sonderausgabenabzug für private Steuerberatungskosten seit dem Veranlagungszeitraum 2006 abgeschafft.
Ziel der Maßnahme war es, eine Vereinfachung des Steuerrechts und 500 Millionen Euro Steuermehreinnahmen im Jahr zu erreichen. Landesvorsitzende Helga Elschner: „Inzwischen wurde zumindest von den Ausschüssen des Bundesrates erkannt, dass mit dem Abzugsverbot das Ziel der Steuervereinfachung deutlich verfehlt wurde. Vielmehr wurden zahlreiche Einspruchsverfahren und Klageverfahren provoziert. Der Verwaltungsaufwand für Finanzverwaltung und Berater hat sich erhöht, anstatt sich zu verringern.“
In den Empfehlungen der Ausschüsse des Bundesrates, die am 03. April 2009 in der
857. Sitzung des Bundesrates diskutiert werden, findet sich nun endlich ein Vorschlag zur Wiedereinführung des Sonderausgabenabzugs der privaten Steuerberatungskosten.
Der Bund der Steuerzahler Sachsen-Anhalt e.V. fordert: „Die sich im Bürgerentlastungsgesetz Krankenversicherung bietende Chance sollte genutzt und die Gesetzesänderung zügig umgesetzt werden. Es wäre unverantwortlich, erst wieder eine anstehende Verfassungsgerichtsentscheidung abzuwarten, damit die Steuerzahler zu ihrem Recht kommen. Es ist zudem nicht nachvollziehbar, warum an einer Maßnahme festgehalten werden soll, die die angestrebten Zielsetzungen nicht erreicht hat.“
Deshalb forderte die Landesvorsitzende, Helga Elschner, den Ministerpräsidenten Prof. Dr. Wolfgang Böhmer in einem Schreiben auf, sich für die Umsetzung dieser Gesetzesänderung einzusetzen.
Abzugsfähigkeit von Steuerberatungskosten
Abzugsfähigkeit von Steuerberatungskosten
BdSt fordert Umsetzung im Bürgerentlastungsgesetz Krankenversicherung
Gegen den starken Protest des Bundes der Steuerzahlers wurde mit dem Gesetz zum Einstieg in ein steuerliches Sofortprogramm der Sonderausgabenabzug für private Steuerberatungskosten seit dem Veranlagungszeitraum 2006 abgeschafft.
Ziel der Maßnahme war es, eine Vereinfachung des Steuerrechts und 500 Millionen Euro Steuermehreinnahmen im Jahr zu erreichen. Landesvorsitzende Helga Elschner: „Inzwischen wurde zumindest von den Ausschüssen des Bundesrates erkannt, dass mit dem Abzugsverbot das Ziel der Steuervereinfachung deutlich verfehlt wurde. Vielmehr wurden zahlreiche Einspruchsverfahren und Klageverfahren provoziert. Der Verwaltungsaufwand für Finanzverwaltung und Berater hat sich erhöht, anstatt sich zu verringern.“
In den Empfehlungen der Ausschüsse des Bundesrates, die am 03. April 2009 in der
857. Sitzung des Bundesrates diskutiert werden, findet sich nun endlich ein Vorschlag zur Wiedereinführung des Sonderausgabenabzugs der privaten Steuerberatungskosten.
Der Bund der Steuerzahler Sachsen-Anhalt e.V. fordert: „Die sich im Bürgerentlastungsgesetz Krankenversicherung bietende Chance sollte genutzt und die Gesetzesänderung zügig umgesetzt werden. Es wäre unverantwortlich, erst wieder eine anstehende Verfassungsgerichtsentscheidung abzuwarten, damit die Steuerzahler zu ihrem Recht kommen. Es ist zudem nicht nachvollziehbar, warum an einer Maßnahme festgehalten werden soll, die die angestrebten Zielsetzungen nicht erreicht hat.“
Deshalb forderte die Landesvorsitzende, Helga Elschner, den Ministerpräsidenten Prof. Dr. Wolfgang Böhmer in einem Schreiben auf, sich für die Umsetzung dieser Gesetzesänderung einzusetzen.
