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02.07.2009
P r e s s e m i t t e i l u n g 18/09 vom 02.07.2009
Alte Testamente jetzt prüfen
Seit Anfang des Jahres 2009 gelten neue Regeln zur Erbschaft- und Schenkungsteuer. Für Erbfälle zwischen dem 01. Januar 2007 und dem 31. Dezember 2008 sah das Gesetz bis Mitte des Jahres eine Wahlmöglichkeit vor.
Erben konnten sich danach entscheiden, ob sie das neue oder das alte Erbschaftsteuerrecht nutzen möchten. Spätestens nach Ablauf dieser Frist sind nun die alten Erbschaft- und
Schenkungsteuerregelungen nicht mehr anwendbar.
Dennoch basieren viele Testamente auf dem bisherigen Recht. Der Bund der Steuerzahler empfiehlt daher zu prüfen, ob eine Änderung der bisherigen Testamente und eine Anpassung an die neuen steuerlichen Regelungen sinnvoll ist. Denn auch alte Testamente behalten nach der Steuerrechtsänderung ihre Gültigkeit, solange sie nicht durch ein neueres Testament ersetzt werden. Das gilt selbst dann, wenn sich der Steuerzahler an die getroffenen Regelung längst nicht mehr gebunden fühlt. Im Erbfall kann dann ein viele Jahre altes Testament zur Steuerfalle werden. Steuerzahler sollten daher prüfen, ob sie noch an der bisher getroffenen Gestaltung festhalten wollen.
Für Rückfragen stehen wir gern zur Verfügung
Telefon: 0391-5311830
Alte Testamente jetzt prüfen
Alte Testamente jetzt prüfen
Seit Anfang des Jahres 2009 gelten neue Regeln zur Erbschaft- und Schenkungsteuer. Für Erbfälle zwischen dem 01. Januar 2007 und dem 31. Dezember 2008 sah das Gesetz bis Mitte des Jahres eine Wahlmöglichkeit vor.
Erben konnten sich danach entscheiden, ob sie das neue oder das alte Erbschaftsteuerrecht nutzen möchten. Spätestens nach Ablauf dieser Frist sind nun die alten Erbschaft- und
Schenkungsteuerregelungen nicht mehr anwendbar.
Dennoch basieren viele Testamente auf dem bisherigen Recht. Der Bund der Steuerzahler empfiehlt daher zu prüfen, ob eine Änderung der bisherigen Testamente und eine Anpassung an die neuen steuerlichen Regelungen sinnvoll ist. Denn auch alte Testamente behalten nach der Steuerrechtsänderung ihre Gültigkeit, solange sie nicht durch ein neueres Testament ersetzt werden. Das gilt selbst dann, wenn sich der Steuerzahler an die getroffenen Regelung längst nicht mehr gebunden fühlt. Im Erbfall kann dann ein viele Jahre altes Testament zur Steuerfalle werden. Steuerzahler sollten daher prüfen, ob sie noch an der bisher getroffenen Gestaltung festhalten wollen.
Für Rückfragen stehen wir gern zur Verfügung
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