Bund der Steuerzahler Sachsen-Anhalt e.V. - Antragsveranlagung

Archiv > Presse > Presse 2011
31.08.2011

Antragsveranlagung

Wer bummelt, verschenkt womöglich Geld

Nicht jeder Steuerzahler muss eine Einkommensteuererklärung abgeben. Beispielsweise sind Singles oder Ehepaare mit der Steuerklassenkombination IV/IV häufig nicht verpflichtet, eine Einkommensteuererklärung abzugeben, wenn sie ausschließlich Einnahmen aus einer angestellten Tätigkeit erzielen, erklärt der Bund der Steuerzahler. Diese Steuerzahler können allerdings freiwillig eine Steuererklärung beim Finanzamt einreichen. Dies lohnt sich, wenn mit einer Steuererstattung gerechnet werden kann. Das Gesetz räumt diesen Steuerzahlern vier Jahre Zeit für die Abgabe der Erklärung ein.

Umstritten war, ob Steuerzahler ihre Erklärung sogar bis zu sieben Jahre zurück abgeben können.

Der Bundesfinanzhof stellte nun klar, dass nach vier Jahren Verjährung eintritt (Az.: VI R 53/10). Ob die Rechtsfrage dem Bundesverfassungsgericht vorgelegt wird, ist noch ungewiss. Betroffene Steuerzahler sollten sich daher darauf einstellen, dass das Finanzamt die Bearbeitung von Steuerklärungen, für Zeiträume die mehr als vier Jahre zurückliegen, verweigert. Steuerzahler, die in den vergangenen Jahren keine Steuererklärung abgeben mussten, dennoch auf einem Berg alter Rechnungen sitzen, sollten die Abgabe der Einkommensteuererklärung daher nicht zu lange hinausschieben, rät der Bund der Steuerzahler.

Spätestens vier Jahre nach dem betreffenden Steuerjahr ist womöglich Schluss. Dann ist die eventuelle Steuererstattung gegebenenfalls verschenkt.

Die Einkommensteuererklärung für das Jahr 2007 kann daher noch bis zum 31. Dezember 2011 eingereicht werden.

Suche
Staatsverschuldung in Sachsen-Anhalt
0
Zuwachs / Sekunde
0
Schulden / Kopf
0