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12.08.2010
Auf keinen Fall das Geld verschenken
Bei der Prüfung des Steuerbescheids soll festgestellt werden, ob das Finanzamt von den Angaben in der Steuererklärung abgewichen ist, und ob geltend gemachte Abzugsbeträge wie Handwerkerrechnungen oder Kinderbetreuungskosten richtig angesetzt worden sind.
Wurde im Steuerbescheid von den Angaben der Erklärung abgewichen und erscheint diese Abweichung nicht berechtigt, sollte man Rechtsmittel beim Finanzamt einlegen und dabei die Vier-Wochen-Frist einhalten.
