Bund der Steuerzahler Sachsen-Anhalt e.V. - Auf keinen Fall das Geld verschenken

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12.08.2010

Auf keinen Fall das Geld verschenken

Viele Steuerzahler erhalten in diesen Tagen ihren Einkommensteuerbescheid für das Jahr 2009. Allerdings schleichen sich in diese Bescheide immer wieder Fehler ein, die Steuerzahler bares Geld kosten können. Um das zu verhindern, sollten Steuerbescheide daher gründlich auf ihre Richtigkeit hin überprüft werden. Darauf verweist der Bund der Steuerzahler Sachsen-Anhalt.

Bei der Prüfung des Steuerbescheids soll festgestellt werden, ob das Finanzamt von den Angaben in der Steuererklärung abgewichen ist, und ob geltend gemachte Abzugsbeträge wie Handwerkerrechnungen oder Kinderbetreuungskosten richtig angesetzt worden sind.

Wurde im Steuerbescheid von den Angaben der Erklärung abgewichen und erscheint diese Abweichung nicht berechtigt, sollte man Rechtsmittel beim Finanzamt einlegen und dabei die Vier-Wochen-Frist einhalten.

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