Archiv > Vereinsreport > Vereinsreport 2011
02.03.2011
Erschreckend ist, dass die Spitzen von CDU und SPD keinen Änderungsbedarf bei der fürstlichen Altersversorgung der Abgeordneten sehen. Mehr als 700 Euro Rente für fünf Jahre im Landtag scheinen ihnen in Ordnung zu sein. Die Vorstellungen von FDP, BÜNDNISGRÜNEN und LINKE sind da näher zur Realität.
Schwer taten sich alle mehr oder weniger bei der Beantwortung der Frage, wie man die öffentliche Verschwendung besser verhindern könne. Dass hier die politische Entscheidung für oder gegen ein Projekt grundlegende Voraussetzung für den sparsamen und sinnvollen Einsatz öffentlicher Mittel ist, zeigten nur die Antworten von BÜNDNISGRÜNEN und LINKE. Und sie sprachen sich weit eindeutiger für eine konkrete Verfolgung von Fehlentscheidungen in der Verwaltung aus.
Kommt die Schuldenbremse auch in die Landesverfassung
Antworten von fünf Parteien auf fünf finanzpolitische Fragen des Bdst zur Landtagswahl 2011
Nur noch wenige Tage trennen uns von den Landtagswahlen 2011. Den Spitzenkandidaten der aussichtsreichsten Parteien, die sich um Mandate im neuen Parlament bemühen, CDU, LINKE, SPD, FDP und BÜNDNIS90/DIE GRÜNEN, stellten wir angesichts der hohen Verschuldung unseres Landes fünf finanzpolitische Fragen, deren Beantwortung wir hier nur auszugsweise wiedergeben können.
1. Werden Sie sich in der 6. Wahlperiode dafür einsetzen, dass die Schuldenbremse in der Landesverfassung verankert wird?
CDU und FDP betonen in ihren Antworten, dass sie bereits seit Jahren dafür eintreten, der Schuldenbremse Verfassungsrang zu geben. Die SPD verweist auf ihre Vorreiterrolle bei der Verankerung der Schuldenbremse in der Landeshaushaltsordnung und legt sich für eine Festschreibung in der Landesverfassung nicht konkret fest. Alle wollen auch künftig für die dafür notwendige Zweidrittelmehrheit werben. Die FDP fordert jedoch eine transparente Schuldenbremse, die nicht nach Bedarf interpretierbar ist.
DIE LINKE spricht sich gegen ein Schuldenverbot aus. Sie sieht in einer fest geschriebenen Schuldenbremse eine Einschränkung der politischen Spielräume der Parlamente, eine drastische Beschneidung des Budgetrechts. Ob neue Schulden aufgenommen werden, müsse eine politische Entscheidung bleiben, womit sie keine Neuverschuldung um jeden Preis befürwortet. Entscheidend sei, dass diese Mittel für Zukunftsfähigkeit und Wertschöpfung, Nachhaltigkeit, Innovation und für Arbeitsplatzbeschaffung eingesetzt werden.
2. In welchen Einzelplänen der Ausgabenseite des Landeshaushalts sollten dann unvermeidliche Kürzungen vorgenommen werden?
CDU und SPD wollen alle vorhandenen Ausgabepositionen auf den Prüfstand stellen. Die FDP meint, dass Kürzungen der Ausgaben in allen Einzelplänen nötig seien. Da die Kürzung des Ausgabevolumens durch die Schuldenbremse unvermeidlich ist, müsse jede Aufgabe und die Art ihrer Erledigung auf den Prüfstand.
DIE LINKE befürchtet künftig den Verzicht auf größere Infrastrukturmaßnahmen, wenn es nicht über eine veränderte Steuerpolitik gelingt, Einnahmen für Bund, Länder und Kommunen zu erzielen. Auch die Förderpolitik muss sich stärker als bisher ändern, Zuschüsse werden sich in Darlehen wandeln müssen. Dass einfache Strukturveränderungen meist keine großen Einsparungen bringen, habe die Strukturreform der Finanzämter gezeigt. Einsparungen wurden auf zehn Jahre hoch gerechnet, die Kosten für die notwendigen Baumaßnahmen nicht gegen gerechnet.
Die BÜNDNISGRÜNEN, am Konkretesten, fordern die Prüfung aller Förderprogramme hinsichtlich ihrer Wirkungen und Nebenwirkungen, die Zurückdrängung von Doppel- und Mehrfachzuständigkeiten in den Ministerien sowie die Modernisierung der Verwaltung und die Qualifizierung des Landespersonals. Nicht anfreunden können sie sich mit der unsensiblen Planung von Großprojekten, wie den Elbe-Saale-Kanal. Insgesamt wollen sie mindestens 100 Millionen Euro an umweltschädlichen Ausgaben und Subventionen einsparen. Das betrifft die Bereiche von Straßenneubau samt Folgekosten, die Herrichtung immer neuer Gewerbegebiete trotz vorhandenen Leerstands und Subventionen für die Rohstoffentnahme. Nicht gespart werden könne an der Entwicklung eines gerechten und leistungsfähigen Bildungssystems vom Kindergarten über die Schule und Hochschule bis zur Erwachsenenbildung.
3. Halten Sie es für richtig, die Zahl der Landtagsmandate entsprechend der demografischen Entwicklung zu verringern, um damit politische Kosten zu reduzieren und so eine Vorbildwirkung zu erzielen?
Einzig die LINKE und die BÜNDNISGRÜNEN sprechen sich für eine Verringerung der Abgeordnetenzahl aus.
CDU, SPD und FDP befürchten dagegen, dass schon heute die Gefahr an zu geringer Bürgernähe besteht. Außerdem machten die Kosten für Abgeordnete und Fraktionen 2010 ganze 0,194 Prozent des Landeshaushalts aus, sechs Euro pro Einwohner. Die CDU meint zudem, dass die vom Landtag mit Beginn der 4. Legislaturperiode verringerte Anzahl auf 91 Abgeordnete auch für eine überschaubare Zukunft angemessen sei und kleinen Fraktionen ebenfalls garantiert, arbeitsteilig wirken zu können. Alle Parteien verweisen auf die Bedeutung der Kontrollfunktion des Parlaments gegenüber der Legislative.
4. Sind Sie bereit, als Landtagsabgeordneter Kürzungen der Altersversorgungsansprüche der Abgeordneten zu beschließen bzw. an das allgemeine Rentenrecht anzupassen?
CDU und SPD reichen die Nivellierungen des Abgeordnetengesetzes aus den Jahren 1999 und 2007 aus. CDU, SPD und FDP sehen auch keinen Handlungsbedarf, das Ministergesetz zu überarbeiten.
Die FDP plädiert dafür, ein von ihr 2007 bereits im Landtag vorgeschlagenes Modell einzuführen. Darin sorgt jeder Abgeordnete mit einem bestimmten Teil seiner Entschädigung selbst für seine Altersversorgung. Das spart nicht nur langfristig Geld, sondern auch Verwaltungskosten. Die LINKE: verweist auf ihre wiederholte Forderung, Sonderrechte abzuschaffen, die BÜNDNISGRÜNEN bejahen diese Frage klar.
5. Wie kann man die Verschwendung von Steuergeldern künftig wirksam verhindern und wie ihre Verursacher stärker zur Verantwortung ziehen?
Die CDU meint, der Begriff Verschwendung wird oft in einem sehr subjektiven Kontext verwendet. Nicht jede „Fehlverwendung“ hält bei einer grundlegenden Würdigung dieser Kategorisierung stand. Es gelte, politische Entscheidungen transparenter und nachvollziehbarer zu machen.
Dafür sieht die SPD mit dem Ausbau der Steuerungsinstrumente Kosten-Leistung-Rechnung und die Übertragung von Budgets gute Möglichkeiten. Der Verschwendung werde nach ihrer Ansicht besser vorgebeugt, wenn mit der Übertragung von Mitteln ins nächste Haushaltsjahr dem „Dezemberfieber“ begegnet werde. Sie wie die CDU meinen, der vorhandene Rechtsrahmen biete genügend Möglichkeiten, Verantwortlichkeiten zu benennen und zu verorten.
Während die FDP Korruptionspräventionen und entsprechende Kontrollen als Mittel sieht, den Steuerzahler vor Schaden zu bewahren, fordert die LINKE eine stärkere Transparenz der Entscheidungen der Landesregierung verbunden mit einer stärkeren Kontrolle durch den Landtag. Er erfahre häufig erst im Nachhinein von Entscheidungen, die dann kaum noch zu ändern waren. Als Beispiel führt sie die Entscheidung an, der Kunststiftung Sachsen-Anhalt ein für zwei Millionen Euro saniertes Gebäude 25 Jahre mietfrei zu überlassen. Öffentliche Ausschusssitzungen führten zu mehr Transparenz.
Es darf nicht sein, dass Regressforderungen zu wenig gestellt werden oder man sie im Sande verlaufen lässt, weil man angeblich keine Schuldigen ausmachen und keiner sich mehr erinnern kann, weil alles zu lange her ist.
Die BÜNDNISGRÜNEN fordern bei Verschwendung von Steuergeldern öfter die Einleitung wirksamer Sanktionen im Falle pflichtwidrigen Verhaltens. Außerdem setzen sie sich für die Einführung verbindlicher plebiszitärer Elemente in Planungsprozessen zur Vorbereitung von Bauprojekten, insbesondere von teuren Großprojekten, ein. Um die Anzahl von Mischfinanzierungen einzelner Projekte und damit Steuergeldverschwendungen zu verringern, bedarf es mittel- bis langfristig einer Neugestaltung der Finanzströme zwischen EU, Bund, Ländern und Kommunen.
BdSt-Wahlprüfsteine bereiteten offensichtlich Kopfschmerzen
Schwer taten sich alle mehr oder weniger bei der Beantwortung der Frage, wie man die öffentliche Verschwendung besser verhindern könne. Dass hier die politische Entscheidung für oder gegen ein Projekt grundlegende Voraussetzung für den sparsamen und sinnvollen Einsatz öffentlicher Mittel ist, zeigten nur die Antworten von BÜNDNISGRÜNEN und LINKE. Und sie sprachen sich weit eindeutiger für eine konkrete Verfolgung von Fehlentscheidungen in der Verwaltung aus.
Kommt die Schuldenbremse auch in die Landesverfassung
Antworten von fünf Parteien auf fünf finanzpolitische Fragen des Bdst zur Landtagswahl 2011
Nur noch wenige Tage trennen uns von den Landtagswahlen 2011. Den Spitzenkandidaten der aussichtsreichsten Parteien, die sich um Mandate im neuen Parlament bemühen, CDU, LINKE, SPD, FDP und BÜNDNIS90/DIE GRÜNEN, stellten wir angesichts der hohen Verschuldung unseres Landes fünf finanzpolitische Fragen, deren Beantwortung wir hier nur auszugsweise wiedergeben können.
1. Werden Sie sich in der 6. Wahlperiode dafür einsetzen, dass die Schuldenbremse in der Landesverfassung verankert wird?
CDU und FDP betonen in ihren Antworten, dass sie bereits seit Jahren dafür eintreten, der Schuldenbremse Verfassungsrang zu geben. Die SPD verweist auf ihre Vorreiterrolle bei der Verankerung der Schuldenbremse in der Landeshaushaltsordnung und legt sich für eine Festschreibung in der Landesverfassung nicht konkret fest. Alle wollen auch künftig für die dafür notwendige Zweidrittelmehrheit werben. Die FDP fordert jedoch eine transparente Schuldenbremse, die nicht nach Bedarf interpretierbar ist.
DIE LINKE spricht sich gegen ein Schuldenverbot aus. Sie sieht in einer fest geschriebenen Schuldenbremse eine Einschränkung der politischen Spielräume der Parlamente, eine drastische Beschneidung des Budgetrechts. Ob neue Schulden aufgenommen werden, müsse eine politische Entscheidung bleiben, womit sie keine Neuverschuldung um jeden Preis befürwortet. Entscheidend sei, dass diese Mittel für Zukunftsfähigkeit und Wertschöpfung, Nachhaltigkeit, Innovation und für Arbeitsplatzbeschaffung eingesetzt werden.
2. In welchen Einzelplänen der Ausgabenseite des Landeshaushalts sollten dann unvermeidliche Kürzungen vorgenommen werden?
CDU und SPD wollen alle vorhandenen Ausgabepositionen auf den Prüfstand stellen. Die FDP meint, dass Kürzungen der Ausgaben in allen Einzelplänen nötig seien. Da die Kürzung des Ausgabevolumens durch die Schuldenbremse unvermeidlich ist, müsse jede Aufgabe und die Art ihrer Erledigung auf den Prüfstand.
DIE LINKE befürchtet künftig den Verzicht auf größere Infrastrukturmaßnahmen, wenn es nicht über eine veränderte Steuerpolitik gelingt, Einnahmen für Bund, Länder und Kommunen zu erzielen. Auch die Förderpolitik muss sich stärker als bisher ändern, Zuschüsse werden sich in Darlehen wandeln müssen. Dass einfache Strukturveränderungen meist keine großen Einsparungen bringen, habe die Strukturreform der Finanzämter gezeigt. Einsparungen wurden auf zehn Jahre hoch gerechnet, die Kosten für die notwendigen Baumaßnahmen nicht gegen gerechnet.
Die BÜNDNISGRÜNEN, am Konkretesten, fordern die Prüfung aller Förderprogramme hinsichtlich ihrer Wirkungen und Nebenwirkungen, die Zurückdrängung von Doppel- und Mehrfachzuständigkeiten in den Ministerien sowie die Modernisierung der Verwaltung und die Qualifizierung des Landespersonals. Nicht anfreunden können sie sich mit der unsensiblen Planung von Großprojekten, wie den Elbe-Saale-Kanal. Insgesamt wollen sie mindestens 100 Millionen Euro an umweltschädlichen Ausgaben und Subventionen einsparen. Das betrifft die Bereiche von Straßenneubau samt Folgekosten, die Herrichtung immer neuer Gewerbegebiete trotz vorhandenen Leerstands und Subventionen für die Rohstoffentnahme. Nicht gespart werden könne an der Entwicklung eines gerechten und leistungsfähigen Bildungssystems vom Kindergarten über die Schule und Hochschule bis zur Erwachsenenbildung.
3. Halten Sie es für richtig, die Zahl der Landtagsmandate entsprechend der demografischen Entwicklung zu verringern, um damit politische Kosten zu reduzieren und so eine Vorbildwirkung zu erzielen?
Einzig die LINKE und die BÜNDNISGRÜNEN sprechen sich für eine Verringerung der Abgeordnetenzahl aus.
CDU, SPD und FDP befürchten dagegen, dass schon heute die Gefahr an zu geringer Bürgernähe besteht. Außerdem machten die Kosten für Abgeordnete und Fraktionen 2010 ganze 0,194 Prozent des Landeshaushalts aus, sechs Euro pro Einwohner. Die CDU meint zudem, dass die vom Landtag mit Beginn der 4. Legislaturperiode verringerte Anzahl auf 91 Abgeordnete auch für eine überschaubare Zukunft angemessen sei und kleinen Fraktionen ebenfalls garantiert, arbeitsteilig wirken zu können. Alle Parteien verweisen auf die Bedeutung der Kontrollfunktion des Parlaments gegenüber der Legislative.
4. Sind Sie bereit, als Landtagsabgeordneter Kürzungen der Altersversorgungsansprüche der Abgeordneten zu beschließen bzw. an das allgemeine Rentenrecht anzupassen?
CDU und SPD reichen die Nivellierungen des Abgeordnetengesetzes aus den Jahren 1999 und 2007 aus. CDU, SPD und FDP sehen auch keinen Handlungsbedarf, das Ministergesetz zu überarbeiten.
Die FDP plädiert dafür, ein von ihr 2007 bereits im Landtag vorgeschlagenes Modell einzuführen. Darin sorgt jeder Abgeordnete mit einem bestimmten Teil seiner Entschädigung selbst für seine Altersversorgung. Das spart nicht nur langfristig Geld, sondern auch Verwaltungskosten. Die LINKE: verweist auf ihre wiederholte Forderung, Sonderrechte abzuschaffen, die BÜNDNISGRÜNEN bejahen diese Frage klar.
5. Wie kann man die Verschwendung von Steuergeldern künftig wirksam verhindern und wie ihre Verursacher stärker zur Verantwortung ziehen?
Die CDU meint, der Begriff Verschwendung wird oft in einem sehr subjektiven Kontext verwendet. Nicht jede „Fehlverwendung“ hält bei einer grundlegenden Würdigung dieser Kategorisierung stand. Es gelte, politische Entscheidungen transparenter und nachvollziehbarer zu machen.
Dafür sieht die SPD mit dem Ausbau der Steuerungsinstrumente Kosten-Leistung-Rechnung und die Übertragung von Budgets gute Möglichkeiten. Der Verschwendung werde nach ihrer Ansicht besser vorgebeugt, wenn mit der Übertragung von Mitteln ins nächste Haushaltsjahr dem „Dezemberfieber“ begegnet werde. Sie wie die CDU meinen, der vorhandene Rechtsrahmen biete genügend Möglichkeiten, Verantwortlichkeiten zu benennen und zu verorten.
Während die FDP Korruptionspräventionen und entsprechende Kontrollen als Mittel sieht, den Steuerzahler vor Schaden zu bewahren, fordert die LINKE eine stärkere Transparenz der Entscheidungen der Landesregierung verbunden mit einer stärkeren Kontrolle durch den Landtag. Er erfahre häufig erst im Nachhinein von Entscheidungen, die dann kaum noch zu ändern waren. Als Beispiel führt sie die Entscheidung an, der Kunststiftung Sachsen-Anhalt ein für zwei Millionen Euro saniertes Gebäude 25 Jahre mietfrei zu überlassen. Öffentliche Ausschusssitzungen führten zu mehr Transparenz.
Es darf nicht sein, dass Regressforderungen zu wenig gestellt werden oder man sie im Sande verlaufen lässt, weil man angeblich keine Schuldigen ausmachen und keiner sich mehr erinnern kann, weil alles zu lange her ist.
Die BÜNDNISGRÜNEN fordern bei Verschwendung von Steuergeldern öfter die Einleitung wirksamer Sanktionen im Falle pflichtwidrigen Verhaltens. Außerdem setzen sie sich für die Einführung verbindlicher plebiszitärer Elemente in Planungsprozessen zur Vorbereitung von Bauprojekten, insbesondere von teuren Großprojekten, ein. Um die Anzahl von Mischfinanzierungen einzelner Projekte und damit Steuergeldverschwendungen zu verringern, bedarf es mittel- bis langfristig einer Neugestaltung der Finanzströme zwischen EU, Bund, Ländern und Kommunen.

