BdSt stellt Online-Beitragsrechner für Unternehmen vor
Der Service-Rechner des BdSt basiert auf den aktuellen Beschlüssen der Ministerpräsidentenkonferenz vom Dezember vergangenen Jahres. Er gliedert sich in drei Funktionsbereiche, die allgemein für die Ermittlung Ihrer künftigen Beitragsbelastung entscheidend sind – die Anzahl und Größe der Betriebsstätten, die Anzahl der Firmenwagen sowie die Anzahl der gegen Entgelt vermieteten Räume. Die Eingabebereiche sind ausführlich erläutert und durch Begriffsdefinitionen ergänzt, so dass das Ausfüllen der Eingabemaske einfach und schnell vonstattengeht. Je nach Struktur Ihres Unternehmens tragen Sie Ihre Angaben nur in jene Felder ein, die für Sie relevant sind.
Der Rechner ermittelt dann automatisch Ihren Monatsbeitrag, den Sie ab 2013 zu zahlen haben. Auch ermittelt er automatisch die Jahresbelastung, die Sie Ihrer gegenwärtig jährlich zu zahlenden GEZ-Gebühr gegenüberstellen können. So erfahren Sie unverzüglich, ob Sie demnächst mehr oder weniger Rundfunkgebühren zahlen müssen.
