Bund der Steuerzahler Sachsen-Anhalt e.V. - Broschüren

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Ihr Bund der Steuerzahler


  • Schwarzbuch 2011

    Schwarzbuch 2011 Die öffntliche Hand klagt über leerer Kassen, aber es immer noch unzählige Fälle, in denen die öffentliche Hand für Prestigeobjekt viel Geld verschwendet oder sich auf Kosten der Steuerzahler völlig verplant. Fehlplanungen und Kostenexplosionen stellt der Bund der Steuerzahler in seinem Schwarzbuch "Die öffentliche Verschwendung 2011" vor. Darunter sind auch Fälle aus Sachsen-Anhalt. Fälle in denen das Geld des Steuerzahlers weder sparsam noch wirtschaftlich ausgegeben wurde oder wird. Diese Broschüre können Sie frei bestellen.
  • Hinweise für das Lohnbüro

    Hinweise für das Lohnbüro Sowohl nach dem Verwaltungsaufwand als auch nach dem Risiko der Auslegung des Lohnsteuerrechts liegt der Schwerpunkt des Lohnsteuer-Abzugsverfahrens heute beim Arbeitgeber. Die richtige Erfüllung der Pflichten des Arbeitgebers im Lohnsteuerabzug wird von den Finanzverwaltungen durch eine beinahe Lückenlose Lohnsteuer-Außenprüfung abgesichert.

    Die Broschüre verschafft einen Überblick über die Rechte und Pflichten des Arbeitgebers im Lohnsteuerverfahren und hilft das Haftungsrisiko einzuschränken.



Widerrufsbelehrung
Für einzelne Broschüren wird eine Schutzgebühr von 1,50 Euro je Heft erhoben. Sie können Ihre Vertragserklärung in diesem Fall innerhalb von zwei Wochen ohne Angabe von Gründen in Textform (z.B. Brief, Fax, E-Mail) oder durch Rücksendung der Sache widerrufen. Die Frist beginnt frühestens mit Erhalt dieser Belehrung. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs oder der Sache.

Den Widerruf richten Sie bitte an: Bund der Steuerzahler Deutschland e. V.


Widerrufsfolgen
Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und gegebenenfalls gezogene Nutzungen herauszugeben. Können Sie uns die empfange Broschüre ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren, müssen Sie uns insoweit Wertersatz leisten. Bei der Überlassung von Sachen gilt dies nicht, wenn die Verschlechterung der Sache ausschließlich auf deren Prüfung - wie sie Ihnen etwa im Ladengeschäft möglich gewesen wäre - zurückzuführen ist. Im Übrigen können Sie die Wertersatzpflicht vermeiden, indem Sie die Sache nicht wie Ihr Eigentum in Gebrauch nehmen und alles unterlassen, was deren Wert beeinträchtigt. Paketversandfähige Sachen sind zurückzusenden. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen Sie innerhalb von 30 Tagen nach Absendung der Widerrufserklärung erfüllen.

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