Den Worten Taten folgen lassen !
Dabei bezieht sich der BdSt auf die Stellungnahme von CDU-Fraktionsvorsitzendem Jürgen Scharf zu dieser Problematik auf der Beratung der CDU-Fraktionsvorsitzenden der mitteldeutschen Länder und auf Meinungsäußerungen aus der SPD-Fraktion einschließlich Finanzminister Bullerjahn.
Die derzeitige Absicht, die Schuldenbremse in die Landeshaushaltsordnung aufzunehmen, sei nur die zweitbeste Lösung. Keiner wisse, wie in der kommenden Wahlperiode die Mehrheitsverhältnisse im Landtag sind, betont Helga Elschner, Vorsitzende des Bundes der Steuerzahler Sachsen-Anhalt e. V.
Da es für eine Verfassungsänderung einer Zweidrittelmehrheit bedarf, bestünden derzeit gute Voraussetzungen, die parlamentarische Verpflichtung zum Verschuldungsverbot in die Verfassung einzubringen. Dieser wichtige Schritt dürfe nicht in die nächste Wahlperiode verschoben werden. Verzichte man jetzt darauf, könne man sich nicht des Eindrucks erwehren, dass man sich dieses Thema als Wahlversprechen aufheben wolle.
