Die Schulden von heute sind die Steuern von morgen
Also zusätzliches Geld, damit ab 2020 das für alle Länder geltende generelle Neuverschuldungsverbot eingehalten werden kann. Im Konsolidierungshilfengesetz wurden für Sachsen-Anhalt Obergrenzen für das jährliche Finanzierungsdefizit festgeschrieben, was letztlich bedeutet, dass jährlich rund 100 Millionen Euro auf der Ausgabenseite eingespart werden müssen. Bei einem Haushaltsvolumen von nicht ganz 10 Milliarden Euro liegt hier die eigentliche finanzpolitische Herausforderung.
Bisher hat sich die Politik in Sachsen-Anhalt sehr schwer getan, wenn es um Ausgabenkürzung ging. Zu unterschiedlich war und ist die Prioritätensetzung der politischen Parteien, zu schön die Versuchung für Spitzenpolitiker mit Fördermittelbescheiden die Gunst der Wähler erringen zu wollen. Über die Jahre haben auch die Kommunen, oftmals und zum Teil wegen hausgemachter Probleme, über ihre Verhältnisse gelebt.
Eine Verankerung der Schuldenbremse in der Verfassung würde ausgabefreudige Politiker vor sich selbst schützen und ein solide nachhaltige Finanzpolitik unabhängig von politischen Konstellationen ermöglichen.
