Einkommensteuererklärung 2010 Frist 31. Mai 2011 beachten
Bei den meisten Finanzämtern ist eine Verlängerung problemlos möglich. Der Antrag sollte allerdings schriftlich gestellt werden. Hören die Steuerzahler dann nichts vom Finanzamt, gilt der Antrag in der Regel als genehmigt.
Steuerzahler, die freiwillig eine Einkommensteuererklärung abgeben möchten, haben nun mindestens vier Jahre für die Abgabe Zeit, denn die zweijährige Ausschlussfrist für die Antragsveranlagung wurde abgeschafft. Das heißt, die Einkommensteuererklärung 2010 muss spätestens am 31. Dezember 2014 abgegeben werden. Einige Finanzgerichte (z.B. FG Köln Az.: 11 K 4917/07) entschieden inzwischen, dass auch die Steuerzahler, die freiwillig ihre Steuererklärung abgeben wollen, sieben Jahre Zeit haben müssten. Allerdings ist zu der Frage auch noch eine Revision beim Bundesfinanzhof unter dem Aktenzeichen VI R 53/10 anhängig, sodass die endgültige Klärung dieser Frage noch aus steht, gibt der BdSt zu bedenken.
Tipps für die Einkommen-Steuer-Erklärung für Arbeitnehmer stellt der Bund der Steuerzahler Sachsen-Anhalt, Lüneburger Str. 23, 39106 Magdeburg, zur Verfügung. Berücksichtigt werden Anforderungen nur, wenn ein Rückumschlag (Format A 5) mit der eigenen Anschrift und mit 1,45 Euro frankiert sowie Briefmarken im Gesamtwert von 3,00 Euro beigelegt sind.
