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26.01.2010
P r e s s e m i t t e i l u n g 03/09 vom 26.01.2009
Tipp vom Bund der Steuerzahler
Gemeinsam Steuern sparen
Wer in diesem Jahre heiratet, sollte neben den Vorbereitungen auf die Feierlichkeiten auch die steuerlichen Möglichkeiten nicht vernachlässigen, die sich durch eine Eheschließung ergeben, erinnert der Bund der Steuerzahler. Für viele Paare lohnt sich nämlich eine gemeinsame Veranlagung zur Einkommensteuer, das so genannte Ehegattensplitting.
Bei einer gemeinsamen Veranlagung werden die Einkünfte jedes Ehepartners zunächst gesondert ermittelt, später zusammen dem Splitting unterzogen. Daraus können sich steuerliche Vorteile ergeben. Allerdings trifft das nur für standesamtlich getraute Paare zu. Unabhängig vom Zeitpunkt der Trauung wird das Ehegattensplitting für das gesamte Kalenderjahr gewährt.
Für Paare, die seit dem 1. Januar 2009 jetzt kirchlich heiraten können, ohne vorher standesamtlich getraut worden zu sein, trifft das allerdings nicht zu. Wird aber die standesamtliche Trauung bis zum 31. Dezember 2009 nachgeholt, so kann das Paar das Ehegattensplitting für das ganze Kalenderjahr 2009 in Anspruch nehmen.
Gemeinsam Steuern sparen
Tipp vom Bund der Steuerzahler
Gemeinsam Steuern sparen
Wer in diesem Jahre heiratet, sollte neben den Vorbereitungen auf die Feierlichkeiten auch die steuerlichen Möglichkeiten nicht vernachlässigen, die sich durch eine Eheschließung ergeben, erinnert der Bund der Steuerzahler. Für viele Paare lohnt sich nämlich eine gemeinsame Veranlagung zur Einkommensteuer, das so genannte Ehegattensplitting.
Bei einer gemeinsamen Veranlagung werden die Einkünfte jedes Ehepartners zunächst gesondert ermittelt, später zusammen dem Splitting unterzogen. Daraus können sich steuerliche Vorteile ergeben. Allerdings trifft das nur für standesamtlich getraute Paare zu. Unabhängig vom Zeitpunkt der Trauung wird das Ehegattensplitting für das gesamte Kalenderjahr gewährt.
Für Paare, die seit dem 1. Januar 2009 jetzt kirchlich heiraten können, ohne vorher standesamtlich getraut worden zu sein, trifft das allerdings nicht zu. Wird aber die standesamtliche Trauung bis zum 31. Dezember 2009 nachgeholt, so kann das Paar das Ehegattensplitting für das ganze Kalenderjahr 2009 in Anspruch nehmen.
