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30.04.2009
P r e s s e m i t t e i l u n g 09/09 vom 24.02.2010
Jetzt 719 Euro lebenslanger Rentenanspruch für fünf Jahre im Landtag
Magdeburg. Pünktlich ab 1. Mai erhalten Sachsen-Anhalts Landtagsabgeordnete eine Erhöhung ihrer monatlichen Grundentschädigung um 135 Euro, die nun 4.797 Euro beträgt. Damit stiegen die monatlichen Diäten seit Beginn der 5. Legislaturperiode um insgesamt 310 Euro.
Diese siebenprozentige Steigerung wirkt sich jedoch auch auf andere Entschädigungsteile aus, die vom Steuerzahler zu finanzieren sind. Dazu gehören das Übergangsgeld beim Ausscheiden aus dem Landtag, die Hinterbliebenenversorgung, das Überbrückungsgeld und nicht zuletzt die von den Abgeordneten beschlossene Altersversorgung, die bundesweit im Spitzenbereich liegt.
Mit der Erhöhung der Grunddiäten auf 4.797 Euro monatlich steigt nämlich auch automatisch der Rentenanspruch. Für fünf Jahre einer Legislaturperiode entsteht damit jetzt ein lebenslanger Anspruch von 719,55 Euro monatlich. Auch der höchste Rentenanspruch eines Abgeordneten klettert von der ansehnlichen Summe von 3.216,78 Euro auf 3.309,93 Euro monatlich. Das ist mehr als das Doppelte der durchschnittlichen Altersrente mit 45 Arbeitsjahren aus der gesetzlichen Rentenversicherung. Ein Abgeordneter erreicht diese Höchstsumme aber bereits nach 23 Jahren.
Jetzt 719 Euro lebenslanger Rentenanspruch
Jetzt 719 Euro lebenslanger Rentenanspruch für fünf Jahre im Landtag
Magdeburg. Pünktlich ab 1. Mai erhalten Sachsen-Anhalts Landtagsabgeordnete eine Erhöhung ihrer monatlichen Grundentschädigung um 135 Euro, die nun 4.797 Euro beträgt. Damit stiegen die monatlichen Diäten seit Beginn der 5. Legislaturperiode um insgesamt 310 Euro.
Diese siebenprozentige Steigerung wirkt sich jedoch auch auf andere Entschädigungsteile aus, die vom Steuerzahler zu finanzieren sind. Dazu gehören das Übergangsgeld beim Ausscheiden aus dem Landtag, die Hinterbliebenenversorgung, das Überbrückungsgeld und nicht zuletzt die von den Abgeordneten beschlossene Altersversorgung, die bundesweit im Spitzenbereich liegt.
Mit der Erhöhung der Grunddiäten auf 4.797 Euro monatlich steigt nämlich auch automatisch der Rentenanspruch. Für fünf Jahre einer Legislaturperiode entsteht damit jetzt ein lebenslanger Anspruch von 719,55 Euro monatlich. Auch der höchste Rentenanspruch eines Abgeordneten klettert von der ansehnlichen Summe von 3.216,78 Euro auf 3.309,93 Euro monatlich. Das ist mehr als das Doppelte der durchschnittlichen Altersrente mit 45 Arbeitsjahren aus der gesetzlichen Rentenversicherung. Ein Abgeordneter erreicht diese Höchstsumme aber bereits nach 23 Jahren.
