Keine Gewerbesteuer für freie Berufe
Weitere Personengruppen oder Unternehmen in eine Steuer einzubeziehen, die gravierende Mängel und Nachteile aufweist, ist Ausdruck von Hilflosigkeit ersten Ranges. Erforderlich ist nicht die Ausdehnung, sondern der Abbau dieser Steuer.
Eine Reform der Gemeindefinanzierung ist lange überfällig. Statt unausgegorene Flickschusterei am maroden System auch in Sachsen-Anhalt weiter zu praktizieren, sollten die Gemeinden ihre reflexhafte Abwehrhaltung aufgeben und sich konstruktiv in die Reformdiskussion einbringen, appelliert der Bund der Steuerzahler an ihre Vertreter.
In einer aktuellen Studie hat der Bund der Steuerzahler bereits darauf hingewiesen, dass ein Abbau der Gewerbesteuer sehr wohl möglich ist, ohne die kommunale Finanzautonomie zu verletzen. Statt der ungerechten und aufwendigen Gewerbesteuer sollen die Gemeinden mit verfassungsrechtlich abgesicherten Beteiligungen an der Einkommen-, Körperschaft- und Umsatzsteuer ausgestattet werden. Zudem sollten die Gemeindeanteile von Einkommen- und Körperschaftsteuer mit begrenzten Hebesatzrechten versehen werden. Damit könnte ein Wegfall der Gewerbesteuer für die Gemeinden vollständig ausgeglichen werden. Sie erhalten stattdessen den Zugriff auf Steuerquellen, die wesentlich stetiger sind als die ständig schwankende Gewerbesteuer.
Der auch im Koalitionsvertrag genannte Ersatz der Gewerbesteuer durch einen höheren Anteil der Gemeinden an der Umsatzsteuer und einen kommunalen Zuschlag auf die Einkommen- und Körperschaftsteuer ist grundsätzlich geeignet, die Kommunalfinanzierung auf gesunde Füße zu stellen. Zu den Details dieses Ersatzes hat das Karl-Bräuer-Institut eine spezielle Untersuchung erstellt. Sie lässt insbesondere erkennen, welche konkreten Anteils- und Steuersätze bei den Gemeindeanteilen und bei der Körperschaftsteuer in Betracht kommen.
