Bund der Steuerzahler Sachsen-Anhalt e.V. - Kommunale Kassenkredite

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20.06.2011

Kommunale Kassenkredite

Karl-Bräuer-Institut veröffentlicht Studie Kommunale Kassenkredite - Missbrauchsgefahr und Reformvorschläge

"Unser Tun dient nicht nur der Stunde, dem Tag oder diesem Jahr. Wir haben die Pflicht, in Generationen zu denken." (Ludwig Erhard, 1963)

Dieses Zitat Ludwig Erhards trifft eines der Kernprobleme der gegenwärtigen Kommunalpolitik. Viele Gemeinden und Gemeindeverbände geben stetig und wissend mehr Geld aus als sie einnehmen können mit der Folge einer hohen Verschuldung. Die Lasten der heutigen Generationen werden damit auf die Zukünftige übertragen. Ein Beleg dafür sind vor allem sie seit Angang der 90er Jahre stark gestiegenen Bestände der Kassenkredite.

Kassenkredite sind eigentlich kurzfristige Kredite, die der Überbrückung von Einnahmen- und Ausgabenschwankungen dienen sollen. Tatsächlich werden Kassenkredite aber entgegen ihrer kommunalrechtlichen Bestimmung zur fortlaufenden Ausgabenfinanzierung verwendet und damit zweckentfremdet. Als Folge sind die Bestände der kommunalen Kassenkredite nahezu explodiert. Mittlerweile haben sich gigantische Sockel aufgetürmt, die nur schwer wieder abgebaut werden können.

Um dem einen Riegel vorzuschieben, hat das Karl-Bräuer-Institut in einer Studie die Ausprägungen und Ursachen der kommunalen Kassenkreditaufnahme untersucht und Lösungsvorschläge erarbeitet. Die mittlerweile in einigen Bundesländern aufgelegten Entschuldungsfonds gehören nicht dazu. Diese sollen die Kommunen - zum Beispiel in Rheinland-Pfalz und Niedersachsen - von ihren Kassenkreditbeständen entlasten. Ein Missbrauch kommunaler Kassenkredite darf aber ebenso wenig geduldet werden wie eine kurzsichtige Bilanzkosmetik zu Gunsten einer unverantwortlichen Ausgabenpolitik und zu Lasten der Steuerzahler, die nachträglich für das Fehlverhalten einstehen müssen.

Im Gegensatz dazu sollen die in der Studie unterbreiteten Vorschläge einer Kommunalen Schuldenbremse zu einer Haushaltsdisziplinierung führen und einen verantwortungsvollen Umgang mit Steuermitteln fördern.

Es bleibt zu hoffen, dass diese Forderungen Gehör finden. Zukünftig kann sich die Lage der kommunalen Haushalte nämlich noch verschärfen. Da sich die Länder ab 2020 nicht mehr verschulden dürfen, die Kommunen aber von der grundsätzlichen Schuldenbremse noch ausgeschlossen sind, muss eine Lastenverteilung zu Ungunsten der Kommunen befürchtet werden. Es besteht also akuter Handlungsbedarf, um sowohl heutige als auch zukünftige Generationen vor einer Zuspitzung der Haushaltsnotlagen zu schützen.

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