Kommunale Kassenkredite
Um dem einen Riegel vorzuschieben, hat das Karl-Bräuer-Institut in einer Studie die Ausprägungen und Ursachen der kommunalen Kassenkreditaufnahme untersucht und Lösungsvorschläge erarbeitet. Die mittlerweile in einigen Bundesländern aufgelegten Entschuldungsfonds gehören nicht dazu. Diese sollen die Kommunen - zum Beispiel in Rheinland-Pfalz und Niedersachsen - von ihren Kassenkreditbeständen entlasten. Ein Missbrauch kommunaler Kassenkredite darf aber ebenso wenig geduldet werden wie eine kurzsichtige Bilanzkosmetik zu Gunsten einer unverantwortlichen Ausgabenpolitik und zu Lasten der Steuerzahler, die nachträglich für das Fehlverhalten einstehen müssen.
Im Gegensatz dazu sollen die in der Studie unterbreiteten Vorschläge einer Kommunalen Schuldenbremse zu einer Haushaltsdisziplinierung führen und einen verantwortungsvollen Umgang mit Steuermitteln fördern.
Es bleibt zu hoffen, dass diese Forderungen Gehör finden. Zukünftig kann sich die Lage der kommunalen Haushalte nämlich noch verschärfen. Da sich die Länder ab 2020 nicht mehr verschulden dürfen, die Kommunen aber von der grundsätzlichen Schuldenbremse noch ausgeschlossen sind, muss eine Lastenverteilung zu Ungunsten der Kommunen befürchtet werden. Es besteht also akuter Handlungsbedarf, um sowohl heutige als auch zukünftige Generationen vor einer Zuspitzung der Haushaltsnotlagen zu schützen.

