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01.08.2010
Schwerpunkt des Berichts ist jedoch die aktuelle finanzpolitische Lage des Landes, die vom Landesrechnungshof nicht zum ersten Mal als kritisch gesehen wird. Der Schuldenberg Sachsen-Anhalts dürfte demnach zum Jahresende auf 20,9 Milliarden Euro anwachsen, die Pro-Kopf-Verschuldung auf rund 8.800. Danach nimmt bei den Flächenländern Sachsen-Anhalt nach dem Saarland die zweit höchste Position bei der Verschuldung je Einwohner ein, was auch auf die rückläufige Einwohnerzahl zurückzuführen ist.
In den Jahren 2007 und 2008 hatte das Land keine Neuverschuldung zu verzeichnen gehabt. Auch das Haushaltsjahr 2009 schloss zwar ohne Neuverschuldung ab, doch die dringend erforderliche weitere Schaffung von Rücklagen sowie die Schuldentilgung konnten nicht wie vorgesehen fortgesetzt werden. Eine Rückführung des strukturellen Defizits ist nach Auffassung des Landesrechnungshofs nur möglich, wenn das Land konsequent den Schuldenabbau betreibt.
Um so wichtiger ist es über- und außerplanmäßige Ausgaben ohne Einwilligung des Finanzministeriums unbedingt zu reduzieren. Im Haushaltsjahr 2008 gingen sie zwar gegenüber 2007 leicht zurück, doch nahm mit 28 die Zahl der Fälle wieder erheblich zu. In 17 Fällen hätte das Ministerium bei rechtzeitigem Antrag und Begründung seine Einwilligung erteilt. In den 11 Fällen, in denen es nicht zugestimmt hat, hält der LRH die Feststellung des Schadens und die Prüfung der Regressfrage für unverzichtbar.
Zinsausgaben gesenkt
Zwar sind die Einnahmen der Kommunen 2009 gegenüber 2008 dagegen um 3,7 Prozent zurückgegangen, die Ausgaben 2008 dagegen um rund 1,6 Prozent gestiegen, womit sie den höchsten Wert der vergangenen fünf Jahre erreichten. Trotzdem wiesen sie im Verwaltungshaushalt einen deutlichen Einnahmeüberschuss aus. Die Gemeinden senkten dank niedrigerer Zinssätze und Schuldenabbau ihre Zinsausgaben um fast 22 Prozent. Die Landkreise erwirtschafteten 2009 erstmals den größten Anteil an Überschüssen, während sie bei den kreisangehörenden Kommunen erheblich zurückgingen.
Dagegen stieg der Schuldenstand der kommunalen Unternehmen nach dem Rückgang im Jahr 2007 im Jahr 2008 wieder an.
ÖPNV unwirtschaftlich
Im Landkreis Wittenberg stellte der LRH bei seinen Prüfungen eine unwirtschaftliche Organisation und Durchführung des öffentlichen Personennahverkehrs fest, die im Zusammenhang mit der Erteilung von Verkehrsgenehmigungen für Buslinien im Landkreis stehen.
Dabei entstanden in den Jahren 2007 und 2008 Mehrausgaben in Höhe von rund 500.000 Euro bei der Schülerbeförderung, kam es zu einer Tariferhöhung um bis zu 28 Prozent pro Fahrkarte. Schon nach zwei Jahren, wurden Busse, deren Anschaffung mit rund 3,2 Millionen Euro gefördert wurden, nach wenigen Monaten stillgelegt. Dazu kam, dass bereits 10 Jahre vor Ablauf der Zweckbindungsfrist ein mit 3,8 Millionen Euro Fördermitteln errichteter Busbahnhof bei einem Busunternehmen nicht mehr erforderlich war.
Zwar wurden vom Landesverwaltungsamt Rückforderungsbescheide für gefördete und nicht genutzte Busse und für einen Bushof ausgestellt, doch dürfte es künftig besonders wichtig sein durch das Ministerium für Landesentwicklung und Verkehr bei künftigen Förderverfahren mit geeigneten Mitteln zu sichern, dass geförderte Anlagegüter während der Zweckbindungsdauer für den geförderten Zweck tatsächlich zur Verfügung stehen. Denn für die privaten Busunternehmen hat das existentielle Auswirkungen!
Kommunen bauten 2009 ihre Schulden spürbar ab
In den Jahren 2007 und 2008 hatte das Land keine Neuverschuldung zu verzeichnen gehabt. Auch das Haushaltsjahr 2009 schloss zwar ohne Neuverschuldung ab, doch die dringend erforderliche weitere Schaffung von Rücklagen sowie die Schuldentilgung konnten nicht wie vorgesehen fortgesetzt werden. Eine Rückführung des strukturellen Defizits ist nach Auffassung des Landesrechnungshofs nur möglich, wenn das Land konsequent den Schuldenabbau betreibt.
Um so wichtiger ist es über- und außerplanmäßige Ausgaben ohne Einwilligung des Finanzministeriums unbedingt zu reduzieren. Im Haushaltsjahr 2008 gingen sie zwar gegenüber 2007 leicht zurück, doch nahm mit 28 die Zahl der Fälle wieder erheblich zu. In 17 Fällen hätte das Ministerium bei rechtzeitigem Antrag und Begründung seine Einwilligung erteilt. In den 11 Fällen, in denen es nicht zugestimmt hat, hält der LRH die Feststellung des Schadens und die Prüfung der Regressfrage für unverzichtbar.
Zinsausgaben gesenkt
Zwar sind die Einnahmen der Kommunen 2009 gegenüber 2008 dagegen um 3,7 Prozent zurückgegangen, die Ausgaben 2008 dagegen um rund 1,6 Prozent gestiegen, womit sie den höchsten Wert der vergangenen fünf Jahre erreichten. Trotzdem wiesen sie im Verwaltungshaushalt einen deutlichen Einnahmeüberschuss aus. Die Gemeinden senkten dank niedrigerer Zinssätze und Schuldenabbau ihre Zinsausgaben um fast 22 Prozent. Die Landkreise erwirtschafteten 2009 erstmals den größten Anteil an Überschüssen, während sie bei den kreisangehörenden Kommunen erheblich zurückgingen.
Dagegen stieg der Schuldenstand der kommunalen Unternehmen nach dem Rückgang im Jahr 2007 im Jahr 2008 wieder an.
ÖPNV unwirtschaftlich
Im Landkreis Wittenberg stellte der LRH bei seinen Prüfungen eine unwirtschaftliche Organisation und Durchführung des öffentlichen Personennahverkehrs fest, die im Zusammenhang mit der Erteilung von Verkehrsgenehmigungen für Buslinien im Landkreis stehen.
Dabei entstanden in den Jahren 2007 und 2008 Mehrausgaben in Höhe von rund 500.000 Euro bei der Schülerbeförderung, kam es zu einer Tariferhöhung um bis zu 28 Prozent pro Fahrkarte. Schon nach zwei Jahren, wurden Busse, deren Anschaffung mit rund 3,2 Millionen Euro gefördert wurden, nach wenigen Monaten stillgelegt. Dazu kam, dass bereits 10 Jahre vor Ablauf der Zweckbindungsfrist ein mit 3,8 Millionen Euro Fördermitteln errichteter Busbahnhof bei einem Busunternehmen nicht mehr erforderlich war.
Zwar wurden vom Landesverwaltungsamt Rückforderungsbescheide für gefördete und nicht genutzte Busse und für einen Bushof ausgestellt, doch dürfte es künftig besonders wichtig sein durch das Ministerium für Landesentwicklung und Verkehr bei künftigen Förderverfahren mit geeigneten Mitteln zu sichern, dass geförderte Anlagegüter während der Zweckbindungsdauer für den geförderten Zweck tatsächlich zur Verfügung stehen. Denn für die privaten Busunternehmen hat das existentielle Auswirkungen!
