Magdeburg führt die Doppik ein
Mit dem Gesetz über ein Neues Kommunales Haushalts- und Rechnungswesen für die Kommunen hat das Land Sachsen-Anhalt am 22. März 2006 den Grundstein für die Umstellung von der Kameralistik auf die doppelte Buchführung (Doppik) gelegt und damit ein neues Buchführungszeitalter eingeläutet. Bislang sind alle Städte, Gemeinden und Landkreise des Landes verpflichtet, bis zum 1. Januar 2013 die Doppik einzuführen. Während sich die Kommunen bisher auf eine Gegenüberstellung von Einnahmen und Ausgaben beschränken konnten, sind sie nunmehr aufgefordert, wie in der kaufmännischen Buchführung eine Bilanz mit Lagebericht und Anhang zu erstellen. Ziel der Umstellung ist es, mehr Transparenz und Vergleichbarkeit zwischen den Kommunen zu erreichen. Zudem kann aus dem doppischen Haushalt entnommen werden, wie künftige Generationen belastet werden, in dem das Vermögen und die Schulden anschaulich gegenüber gestellt werden. Doch die neue Regierung aus CDU und SPD will gemäß ihrem Koalitionsvertrag ihre eigene Regelung nun aufweichen und den Gemeinden und Landkreisen ein Wahlrecht zwischen Kameralistik und Doppik einräumen. Viele Kommunen scheuten bislang die Umstellung, da sie mit hohem Aufwand verbunden ist. Mit der beabsichtigten Neuregelung ist es daher durchaus fragwürdig, ob eine flächendeckende Einführung des neuen kommunalen Finanzmanagements und damit das Ziel der Vergleichbarkeit überhaupt umgesetzt werden kann.
Es gibt jedoch auch Kommunen, die ihre Hausaufgaben gemacht und bereits jetzt die doppelte Buchführung eingeführt haben, wie das folgende Beispiel zeigt: Die Landeshauptstadt Magdeburg ist die erste große Kommune in Sachsen-Anhalt, die ihr Haushalts- und Rechnungswesen seit 1. Januar 2010 an die doppelte Buchführung angepasst und am 28. April 2011 die vollständige Eröffnungsbilanz vorgelegt hat. Damit konnte die Landeshauptstadt einen weiteren wichtigen Meilenstein im Rahmen des Umstellungsprozesses auf das neue kommunale Rechnungswesen erreichen. Die Umstellung auf das neue Finanzsystem war eine enorme und arbeitsaufwendige Herausforderung für alle Dezernate der Stadt, die die Stadtverwaltung fast allein gestemmt hat. So musste erstmals das gesamte Anlage- und Umlaufvermögen von Kindereinrichtungen, über Wege und Straßen bis hin zum Stadtpark auf Heller und Pfennig erfasst und bewertet werden. Allein das Alte Rathaus hat beispielsweise Anfang 2010 unter Berücksichtigung der Sanierungskosten und der Abschreibungen den Berechnungen zufolge einen Wert von 11,8 Mio. Euro. Die Kindereinrichtungen wurden mit 54 Mio. Euro bewertet, die Straßen etc. mit 247 Mio. Euro. Der Stadtpark Rothehorn kommt hingegen auf „nur“ 6,9 Mio. Euro. Neben dem Vermögen erfolgte auch eine umfangreiche Bewertung der Schulden. Zudem galt es für jede Leistung der Ottostadt eigene Produkte anzulegen.
Die vom Rechungsprüfungsamt geprüfte und vom Stadtrat genehmigte Eröffnungsbilanz weist eine Bilanzsumme von rund 1.93 Mrd. Euro aus. Die Struktur der Bilanz wird vor allem vom Anlagevermögen (1,87 Mrd. Euro) geprägt und macht damit 97,3 Prozent des Gesamtvermögens aus. Das Anlagevermögen ist zu 40,7 Prozent aus Eigenkapital finanziert (Anlagedeckungsgrad I). Das Umlaufvermögen beläuft sich dagegen nur auf rund 45 Mio. Euro. Auf der Passivseite schlagen die kurz- und langfristigen Verbindlichkeiten in Höhe von 383 Mio. Euro, Sonderposten aus Zuwendungen und Beiträgen von 544 Mio. Euro und Rückstellungen, zum Beispiel für die Sanierung von Altlasten, von 197 Mio. Euro, zu Buche. Das Eigenkapital mit Rücklagen beläuft sich auf 764 Mio. Euro, was einer Eigenkapitalquote von 39,6 Prozent entspricht. Diese Zahlen dürfen jedoch nicht über die Probleme der Liquidität hinwegtäuschen. Die hohe Verschuldung bleibt auch weiterhin das Kernproblem der Stadt und zeigt sich insbesondere an den verfügbaren und zum Nennwert bilanzierten liquiden Mitteln. Diese betragen gerade einmal 3,5 Mio. Euro zum Bilanzierungsstichtag. Dem gegenüber stehen Kreditaufnahmen zur Liquiditätssicherung in Höhe von 27,5 Mio. Euro. Problematisch erweist sich damit auch die hohe Anlageintensität. Während bei der Kameralistik keine Abschreibungen vorzunehmen waren, muss bis auf den Grund und Boden das Vermögen planmäßig abgeschrieben werden. Die Landeshauptstadt rechnet daher mit Abschreibungen in Höhe von insgesamt 45 Mio. Euro pro Jahr. Aus den zu tätigenden Abschreibungen, aber auch den hohen (Re-) Finanzierungskosten resultieren jedoch neue nicht unerhebliche Belastungen für den städtischen Haushalt der Ottostadt. Die insgesamt hohe Fremdkapitalfinanzierung erfordert darüber hinaus hohe Zinsaufwendungen, die dem Haushalt wiederum Liquidität entziehen und die Eigenfinanzierungskraft schmälern. Überdies macht der hohe Forderungsbestand von über 20 Mio. Euro der Stadt zu schaffen, obgleich 21,9 Mio. Euro Wertberichtigungen abgesetzt wurden. Damit gewinnt das kommunale Forderungsmanagement auch weiterhin an Bedeutung. Schließlich wirken sich die offenen Forderungen direkt auf die Ergebnisrechnung aus und Reduzieren die Liquidität drastisch.
Die zentrale Aufgabe Magdeburgs ist es somit, auch unter den veränderten Bedingungen des neuen Finanzmanagements die Konsolidierung des städtischen Haushalts nicht außer Acht zu lassen. Die Defizite der vergangenen Jahre müssen auch unter der Doppik bis 2015 ausgeglichen werden. Dazu beabsichtigt die Stadt, bis zum Jahr 2015 ein kumuliertes positives Ergebnis von ca. 180 Mio. Euro zu erreichen und damit die Verluste der Jahre 2008 bis 2011 zu amortisieren. Im Jahr 2012 soll erstmals wieder ein positives Ergebnis ausgewiesen werden. Dies wird jedoch nur dann gelingen, wenn die Stadt einen jährlichen Mehrertrag von 29,7 Mio. Euro durch eine höhere Finanzausstattung gem. FAG erhält und alle Haushaltskonsolidierungsmaßnahmen erfolgreich umsetzt. Ob diese Wünsche jedoch in Erfüllung gehen, bleibt abzuwarten. Künftig wird die Schlussbilanz zeigen, wie gut die Landeshauptstadt Magdeburg gewirtschaftete hat und ob sie ihr Defizit wie geplant abbauen konnte.
