Bund der Steuerzahler Sachsen-Anhalt e.V. - Mit der Doppik beginnt bald eine neue Zeitrechnung

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01.02.2009

Mit der Doppik beginnt bald eine neue Zeitrechnung

In Sachsen-Anhalt ist die neue Haushaltsführung nach wie vor noch ein ungeliebtes Kind

Mit der Doppik beginnt bald eine neue Zeitrechnung

In Sachsen-Anhalt ist die neue Haushaltsführung nach wie vor noch ein ungeliebtes Kind

Magdeburg. Spätestens 2013 müssen sich alle Kommunen Sachsen-Anhalts vom vertrauten Haushaltssystem, der Kameralistik, verabschieden. Das sind zwei Jahre später als vom Landtag 2004 beschlossen.

Da sich aber sehr viele Städte und Gemeinden auch mit dem Blick auf die Gemeindegebietsreform schwer taten, verlängerte der Gesetzgeber den Termin der Einführung auf 2013.

Trotzdem gibt es erste Städte wie Aken oder Bitterfeld-Wolfen, die sich bereits von Verwaltungs- und Vermögenshaushalt, Einnahmen und Ausgaben im kameralistischen Sinne, verabschiedet haben. Sie benutzen die neue Rechnungsweise, die sich leider noch in viel zu vielen Kommunen unseres Landes nicht besonders großer Beliebtheit zu erfreuen scheint.

Eigentlich ist das nur unter dem Aspekt verständlich, dass man alles, was man über die alte Haushaltssystematik weiß, vergessen und in neuen Strukturen denken muss.

Neues System verstehen
Die seit fast zwei Jahrhunderten praktizierte Kameralistik in den kommunalen Haushalten bildete nur die Geldströme ab. Sie zeigte, wo Geld eingenommen und ausgegeben wurde. Unberücksichtigt blieb alles, was keine Auswirkungen auf den Kontostand hatte.

Die Doppik nimmt das Vermögen stärker in den Blick, zu dem nicht nur das Geldvermögen, sondern auch Anlagevermögen wie Gebäude und Straßen gehören. Ziel der Doppik ist es, den Verbrauch dieses Vermögens im laufenden Jahr aufzuzeigen. Damit soll aufgedeckt werden, ob die Gemeinde durch ihr Wirtschaften ärmer oder reicher geworden ist.

Im Verwaltungshaushalt wurden früher alle Vorgänge erfasst, die nicht „vermögenswirksam" waren, sozusagen nur die gewöhnliche Verwaltungstätigkeit. Im Ergebnisplan der Doppik erscheinen Aufwendungen und Erträge. Neu ist, dass Wertverlust oder –zuwachs des Vermögens dargestellt werden. Irgendwann muss das Objekt ersetzt werden, will man es weiter nutzen.

Da Abschreibungen aber nicht zahlungswirksam sind, also nicht vom Konto abfließen, schmälern sie das Ergebnis, aber nicht den Geldbestand. Hat die Gemeinde einen ausgeglichenen Ergebnisplan, so hat sie dieses Geld theoretisch auf dem Konto liegen und kann durch die angesparten Abschreibungen z.B. Renovierungen bezahlen. Im kameralen System hat man erst über Renovierung oder Sanierung nachgedacht, als das Gebäude kurz vor dem Verfall stand. Jetzt „denkt" man in der aufzustellenden Bilanz automatisch am Jahresende daran, dass ein Gebäude verfällt, weil man die Abschreibungen im Ergebnisplan sieht.

Auch in der neuen Systematik finden sich im Finanzplan Einzahlungen und Auszahlungen, die den Geldstrom der Gemeinde abbilden. Sie kommen dem alten kameralen System am nächsten. Doch bilden sie eben nicht das Vermögen der Gemeinde ab und erzählen damit nur die halbe Wahrheit des kommunalen Wirtschaftens. Abschreibungen zeigen, dass Aufwendungen noch lange nicht Auszahlungen sein müssen, die Gemeinde jedoch trotzdem Vermögen verliert. Auf der anderen Seite ist eine Einzahlung noch lange kein Ertrag. Durch eine Einzahlung wird eine Kommune nicht zwangsläufig reicher. Verkauft die Stadt ein Gebäude, so hat sie zwar Geld eingenommen, aber auch Vermögen in Form des Gebäudes verloren. Erst wenn sie mehr Geld einnimmt, als das Gebäude noch Wert war, hat sie einen Ertrag, sozusagen Gewinn, erzielt.

Produktionsziffern genauer
Neu ist die Ausrichtung der Teile des Haushaltes auf Produkte. Sie soll den Entscheidungsträgern ermöglichen, die Mittel genauer einzusetzen. Es mutet zunächst etwas seltsam an, eine Schule, eine Kindertagesstätte oder eine Feuerwehr als Produkt zu definieren. Schließlich hofft die Feuerwehr nicht auf eine möglichst hohe Nachfrage zur Brandbekämpfung. Trotzdem lässt sich anhand der Feuerwehr erklären, worum es bei den Produkten prinzipiell geht, nämlich um Steuerung und Erfolgskontrolle. Zunächst wird das Produkt „Brandschutz" beschrieben: „Menschen und Tiere aus Brandgefahren und Notlagen retten“. Gleichzeitig wird ein Ziel definiert: „Schnellstmögliche qualifizierte Hilfeleistung bei Bränden...". Nun kann die Stadt für ihre Feuerwehr eine Kennziffer festlegen, die nach ihrer Ansicht das Ziel erfüllt. Zum Beispiel soll die Feuerwehr im Schnitt nach einer bestimmten Zeit am Einsatzort sein. Ist diese Maßgabe nicht erfüllt, kann die Stadt Geld dafür ausgeben, damit das Ziel erreicht wird. Anhand der Kennziffer lässt sich im Nachhinein genau nachprüfen, ob beispielsweise die neue Telefonanlage nebst geschultem Personal wirklich zu einer schnelleren Versorgung beigetragen haben.

Dieses Beispiel ist natürlich etwas vereinfacht. In der Praxis wirken auf eine Kennzahl oft eine Vielzahl von Faktoren. Es obliegt immer den politischen Entscheidungsträgern, ob sie eine Ausgabe tätigen wollen oder nicht. Es kann genau gesteuert und kontrolliert, wohin das Geld fließt und ob es an der richtigen Stelle eingesetzt wurde. Der Stadt- oder Gemeinderat bleibt damit in der Pflicht, zu entscheiden, ob das Erreichte genügt oder ob das Geld anderswo besser aufgehoben ist.

Politiker besser informiert
Die politischen Entscheidungsträger werden besser als bisher in die Lage versetzt, Beschlüsse sachkundiger zu fassen, die Finanzen besser zu steuern. Sicher kostet die Umstellung Zeit und auch Geld. Dabei kann man auch sparen, wenn man mit eigenen Kräften die Bewertung des Vermögens vornimmt und bei der Umstellung der Datenverarbeitung Augenmaß beweist.

Beim Innenministerium besteht ein so genannter Lenkungsbeirat zur Umstellung der Haushaltsführung, der aus den ersten praktischen Erfahrungen entsprechende Schlüsse zieht. Zweckverbänden soll z.B. das Recht eingeräumt werden, ihre Finanzen wahlweise nach der Doppik oder nach Handelsrecht zu verwalten. Verwaltungshelfer der Fachhochschule Magdeburg-Stendal unterstützen bereits Kämmerer bei der Umstellung. Nun müssen Sachsen-Anhalts Kommunen nur noch in die „Pötte“ kommen.
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