Neu im BdSt 08 2009: Berufsbetreuerin Gaby Perlberg
„Durch meine Arbeit in dem Verein war ich bei der zuständigen Betreuungsstelle des Landkreises wie beim Amtsgericht bekannt geworden. Sie ermunterten mich, die Betreuung gebrechlicher Mitbürger in eigenverantwortlicher Tätigkeit weiterzuführen, nachdem der Verein Insolvenz anmelden musste“, erfahren wir von Gaby Perlberg, einer der sechs hauptberuflichen Betreuer im Landkreis. Kommt schon ein normal Sterblicher kaum noch mit der Behördenpost zurecht, um wie viel schwieriger ist es für einen allein stehenden älteren Menschen oder einen geistig Behinderten. Ihnen hilft z.B. Gaby Perlberg dabei. Das Vormundschaftsgericht legt fest, worum sie sich bei den von ihr betreuten Personen kümmern darf. Das reicht von der Aufenthaltsbestimmung, die Vermögensvorsorge bis hin zur Gesundheitsvorsorge. Auch soziale Leistungen muss sie geltend machen. Wenn Hinweise kommen, dass jemand offensichtlich nicht mehr allein zurecht kommt, prüft das Amtsgericht, ob eine ständige Betreuung erforderlich ist und setzt auf Vorschlag der Betreuungsstelle beim Landkreis einen Betreuer ein. 50 Betreuungsfälle, meist Frauen, hat Gaby Perlberg derzeit übernommen, sehr viele davon in Senioren- oder Pflegeheimen. Weshalb Berufsbetreuer allerdings als Gewerbetreibende und nicht als Freiberufler steuerlich eingestuft werden, kann sie allerdings nicht nachvollziehen.
Die Informationen und Vorträge des Bundes der Steuerzahler interessieren die 46Jährige. Das war u.a. ihr Motiv, ihm jetzt beizutreten.

