PPP-Wirtschaftlichkeit in Frage gestellt
Die Stadt Halle hatte trotz ihrer angespannten Haushaltslage für eine Sanierung einiger ihrer 76 Schulen mit voraussichtlichen Kosten von 45 Millionen Euro entschieden. Auch Kindertagesstätten mit einem Investvolumen von fünf Millionen Euro plante sie zu sanieren bzw. neu zu bauen. Erhebliche bauliche Mängel und Auflagen in den Bereichen Brandschutz, Hygiene und Sicherheit zwangen sie dazu. Da die Stadt eine konventionelle Verwirklichung dieser Vorhaben nicht für möglich hielt, will sie das mit PPP-Hilfe.
Der Landesrechnungshof prüfte in der Saalestadt, ob vor Vergabe der Aufträge die Wirtschaftlichkeit der einzelnen Vorhaben gründlich abgewogen worden war, und ob sich die Stadt auf Grund der eingeschränkten Haushaltslage eine alternative Finanzierung überhaupt leisten kann. Erste Ergebnisse der Prüfung zeigen, dass die PPP-Variante der meisten Vorhaben keinen Vorteil bringt, sondern nach Einschätzung des LRH für Halle finanzielle Mehraufwendungen während der 25jährigen Laufzeit der Verträge entstehen werden.
Offensichtlich war das für das Landesverwaltungsamt auch der Anlass gewesen, diese Geschäfte als nicht genehmigungsfähig zu betrachten. Es genehmigte sie 2006 auf Weisung des Innenministeriums nur mit aufschiebender Wirkung, die es aber 2007, wiederum auf Weisung, widerrief.
Der Landesrechnungshof kam zu der Auffassung, dass angesichts der äußerst prekären Haushaltslage der Stadt die Genehmigungen zu diesem Zeitpunkt nicht hätten erteilt werden dürfen. Grundsätzlich dürfen Projekte, dies aus den zur Verfügung stehenden Haushaltsmitteln nicht konventionell finanziert werden können, ebenso wenig alternativ finanziert werden.
