Übliche Zuwendungen eines Arbeitgebers an seine Arbeitnehmer anlässlich einer betrieblichen Weihnachtsfeier sind lohnsteuer- und sozialversicherungsfrei, sofern einige Regeln beachtet werden.
Übliche Zuwendungen bei einer Weihnachtsfeier sind z.B. die Gewährung von Speisen und Getränken, die Übernahme der Übernachtungs- und Fahrtkosten sowie Eintrittskarten für kulturelle und sportliche Veranstaltungen; weiterhin Aufwendungen für den äußeren Rahmen der Weihnachtsfeier (z. B. für Saalmiete, Musik und für künstlerische Darbietungen). Mehr dazu
legt vor - Ein guter Tag für Unternehmer!
Der Bundesfinanzhof hat dem Bundesverfassungsgericht ein Verfahren zum Körperschaft-steuerguthaben vorgelegt (BFH - I R 39/10). Damit hat es wieder ein vom Bund der Steuerzahler (BdSt) unterstütztes Musterverfahren zum Bundesverfassungsgericht geschafft. Gegenstand des Verfahrens ist die Frage, ob neben der Auszahlung des Körperschaftsteuerguthabens auch ein Anspruch auf Erstattung des Solidaritätszuschlags besteht. Der Bundesfinanzhof hält die gegenwärtige Rechtslage für verfassungswidrig und folgt damit der Argumentation der Klägerin und des BdSt. Für viele Unternehmer dürfte dies ein Grund zur Freude sein. Nun besteht die Chance, dass zu viel gezahlter Solidaritätszuschlag erstattet werden muss. Mehr dazu
Schwarzbuch 2011
des Bundes der Steuerzahler
Das Schwarzbuch „Die öffentliche Verschwendung 2011" mit über 100 Verschwendungsfällen aus dem gesamten Bundesgebiet, darunter drei Beispiele von Steuergeldverschwendung aus Sachsen-Anhalt.
Sachsen-Anhalt:
Fall 1: Gesundheitsressourcen in Staßfurt verschleudert
Die Schließung des Krankenhauses in Staßfurt, dessen Erweiterung ca. 40 Mio Euro gekostet hatte, kostete den Steuerzahler noch einmal rund fünf Millionen Euro. Das ist die Summe des "Rettungsschirms" für das Klinikum Aschersleben-Staßfurt, um Ende 2010 eine Pleite abzuwenden.
Fall 2: Das Wirtschafts- und Geschäftsgebaren der Kunststiftung Sachsen-Anhalt
Obwohl mit der Gründung der Kunststiftung zeitgenössische Kunst und Kultur direkt und mit dem geringsten Verwaltungsaufwand gefördert werden sollte, wurden Stiftungsgelder für überzogenes Direktorengehalt und überdimensionierter Unterbringung der Stiftung ausgegeben. Außerdem kritisierte der LRH in einer Prüfung die Anlagestrategie bei der Verwaltung und Mehrung des Stiftungsvermögens. Das Kultusministerium ist um "Schadensbegrenzung" bemüht.
Fall 3: In Vehlitz stank und stinkt`s zum Himmel
Die Sanierung der mit "nicht deklariertem Abfall" verfüllte Tongrube in Vehlitz wird den Steuerzahler Millionen kosten. Unter Aufsicht und Duldung des sachsen-anhaltinischen Wirtschafts- und Umweltministeriums, zweier Landesämter und des Landkreis war es über Jahre hin dem Betreiber der Tongrube möglich, mehr als eine Millionen Tonnen illegalen Mülls zu verklappen. In den staatlichen Stellen konnten man sich nicht einigen, wer denn eigentlich für die Kontrolle zuständig war.
Alle Fälle unter: www.steuerzahler.de
Fälle aus Sachsen-Anhalt unter: www.steuerzahler-sachsen-anhalt.de
Rückfragen unter: 0391-5311830
Nicht jeder Steuerzahler muss eine Einkommensteuererklärung abgeben. Beispielsweise sind Singles oder Ehepaare mit der Steuerklassenkombination IV/IV häufig nicht verpflichtet, eine Einkommensteuererklärung abzugeben, wenn sie ausschließlich Einnahmen aus einer angestellten Tätigkeit erzielen, erklärt der Bund der Steuerzahler. Diese Steuerzahler können allerdings freiwillig eine Steuererklärung beim Finanzamt einreichen. Dies lohnt sich, wenn mit einer Steuererstattung gerechnet werden kann. Das Gesetz räumt diesen Steuerzahlern vier Jahre Zeit für die Abgabe der Erklärung ein.
Umstritten war, ob Steuerzahler ihre Erklärung sogar bis zu sieben Jahre zurück abgeben können. Mehr dazu
Viele Steuerzahler kennen das Problem: Streit mit dem Finanzamt wegen des häuslichen Arbeitszimmers. Mal zweifelt die Verwaltung Größe und Ausstattung des Zimmers an, mal wird der steuerliche Abzug gänzlich versagt, weil noch ein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung steht oder es sich um ein Durchgangszimmer handelt. Vielleicht können Steuerzahler das häusliche Arbeitszimmer künftig jedoch besser steuerlich geltend machen, ein Urteil des Finanzgerichts Köln schafft Spielraum. Mehr dazu
Senioren und Steuern
Ab 1. Juli 2011 werden Rentner ein wenig mehr Geld erhalten. Bei vielen weicht die Freude über die Rentenerhöhung jedoch schnell der Verunsicherung. Schließlich ist überall zu lesen, eine Rentenerhöhung sei voll steuerpflichtig. Dies ist richtig, dennoch muss nicht jede Rentenerhöhung auch zu einer Steuerzahlung führen, erklärt der Bund der Steuerzahler.
Rentnerinnen und Rentner erhalten ab 1. Juli 2011 0,99 Prozent mehr Rente. Grundlage der Rentenanpassung ist die Lohnentwicklung. Mit der wirtschaftlichen Erholung im vergangenen Jahr sind die Bruttolöhne und -gehälter in Deutschland gestiegen, so dass nun auch die Rentner eine Anpassung ihrer Bezüge erhalten. Dies hat nicht nur Auswirkungen auf das Portemonnaie, sondern auch auf die Steuern. Mehr dazu
Derzeit ratifizieren die Landesparlamente den neuen Rundfunkstaatsvertrag. Ab 2013 müssen Privathaushalte pauschal 17,98 Euro Rundfunkgebühr pro Monat zahlen, unabhängig davon, ob sie überhaupt über Fernseher oder Radios verfügen. Für Unternehmen sind die Regelungen komplexer – hier ist eine Betriebsstättenabgabe vorgesehen. Daher hat der Bund der Steuerzahler für Unternehmer einen speziellen Online-Rechner entwickelt, der ihnen unter www.steuerzahler.de an Ort und Stelle sagt, was sie künftig zu zahlen haben. Mehr dazu
Der Bund der Steuerzahler kämpft für alle Studenten, die für ihren ersten Uni- oder FH-Abschluss pauken nun beim Bundesfinanzhof. Die obersten deutschen Steuerrichter sollen klären, ob Kosten für ein Erststudium als vorweggenommene Werbungskosten bei der Steuer geltend gemacht werden können. Damit könnten Kosten für Bücher, Studiengebühren, Prüfungsgebühren oder Kosten, die im Rahmen eines Praktikums anfallen, festgestellt werden und beim Berufseinstieg steuermindernd gegengerechnet werden. Das Verfahren ist beim Bundesfinanzhof unter dem Aktenzeichen VI R 15/11 anhängig. Mehr dazu
Am 31. Mai endet in diesem Jahr die reguläre Frist für die Abgabe der Einkommensteuererklärung, wenn der Steuerzahler zur Abgabe einer entsprechenden Erklärung verpflichtet ist. Darauf weist der Bund der Steuerzahler hin. Steuerzahler, die ihre Steuererklärung von einem Steuerberater oder einem Lohnsteuerhilfeverein anfertigen lassen, haben automatisch bis zum 31. Dezember des Jahres Zeit.
Kann der Termin bei der selbst erstellten Einkommensteuererklärung nicht eingehalten werden, sollte eine Fristverlängerung beim Finanzamt beantragt werden, da ansonsten ein Verspätungszuschlag von bis zu 25.000 Euro festgesetzt werden kann. Mehr dazu
Bei gestiegenen Kfz-Kosten und Benzinpreisen ärgern sich viele Steuerzahler, dass sie für dienstliche Fahrten mit dem privaten Pkw nur 0,30 Euro je gefahrenen Kilometer steuerfrei erstattet bekommen. Angestellte im öffentlichen Dienst fahren zum Teil besser, denn sie können bis zu 0,35 Euro steuerfrei erstattet bekommen, wenn sie mit ihrem privaten Pkw im Auftrag ihres Arbeitgebers unterwegs sind. Gegen diese Ungleichbehandlung ist ein Verfahren beim Bundesfinanzhof anhängig, teilt der Bund der Steuerzahler mit. Mehr dazu
Der Europäische Gerichtshof entschied, dass Imbissstände oder -wagen, Kinos, Fleischereien, Bäckereien oder Konditoreien beim Verkauf von Speisen nun den ermäßigten Umsatzsteuersatz anwenden können, selbst wenn die Speisen vor Ort verzehrt werden (C-497/09; C-499/09; C-501/09). Damit reduziert sich in diesen Fällen der von den Unternehmen abzurechnende Umsatzsteuersatz von bisher 19 Prozent auf 7 Prozent. Mehr dazu
Viele Unternehmen gewähren ihren Mitarbeitern Gutscheine fürs Tanken oder zum Erwerb von Büchern. Diese Motivationsmaßnahmen waren aus steuerrechtlicher Sicht aber oft nicht so einfach zu handhaben. Der Bundesfinanzhof entschied nun in mehreren Urteilen, dass bei der Ausgabe von Gutscheinen an die Arbeitnehmer immer dann ein Sachbezug vorliegt, wenn die Arbeitnehmer nicht die Möglichkeit haben, die Gutscheine in Bargeld umzuwandeln. Nach Ansicht des Bundes der Steuerzahler sind diese Entscheidungen grundsätzlich positiv zu werten, da die Mitarbeitermotivation über Gutscheine zukünftig viel unbürokratischer erfolgen könnte. Die strengen Anforderungen an die Gutscheine, so zum Beispiel, dass kein Geldbetrag auf dem Gutschein vermerkt sein darf, könnten weitestgehend entfallen. Offen ist bislang allerdings noch, ob die Finanzverwaltung diese steuerzahlerfreundliche Rechtsprechung auch umsetzt. Mehr dazu

