Bund der Steuerzahler Sachsen-Anhalt e.V. - Presse

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Presse 2012

18.01.2012

Gartenneu- oder -umgestaltung mit Steuerbonus

Frühjahrsputz im Garten

Auch wenn der Winter Deutschland noch fest im Griff hat, sehnen bereits viele den Frühling wieder herbei. Dann werden die Tage merklich länger, die Zugvögel kehren zurück und die Frühjahrsblüher zeigen sich in ihrer Pracht. Sodann beginnt auch die Saison im Grünen und viele schmieden Pläne zur Verschönerung ihres Gartens. Sucht der Steuerzahler sich bei der Gartenneu- oder -umgestaltung professionelle Hilfe, beteiligt sich sogar der Fiskus mit einem Steuerbonus daran, erklärt der Bund der Steuerzahler. Zu beachten ist jedoch, dass maximal 20 Prozent der Aufwendungen und ein Höchstbetrag von 1.200 Euro im Jahr als Steuerbonus gewährt werden. Mehr dazu
12.01.2012

Neuregelung beim Kindergeld 2012

Keine Einkommensprüfung bei volljährigen Kindern in Erstausbildung

Seit dem 1. Januar 2012 gilt eine wichtige Änderung beim Kindergeld. Wurde bis einschließlich 2011 für volljährige Kinder Kindergeld nur gezahlt bzw. ein Kinderfreibetrag gewährt, wenn diese noch in (Berufs-)ausbildung waren und ihre eigenen Einkünfte und Bezüge nicht mehr als 8.004 im Jahr Euro betragen haben, gibt es diese Einkommensgrenze nun nicht mehr. Mehr dazu
09.01.2012

Ratgeber „Steueränderungen 2012“

Bund der Steuerzahler Sachsen-Anhalt rät: Rechtzeitig über steuerliche Änderungen informieren!

Wie alle Jahre wieder müssen sich Steuerzahler auch 2012 auf eine Vielzahl von steuerlichen Änderungen einstellen. Wichtig ist dabei sich rechtzeitig zu informieren, um sich auf die Neuerungen einzustellen und dem Finanzamt nicht unnötig Geld zu schenken. Alles Wissenswerte zu dem Thema erfahren Steuerzahler in dem neuen Ratgeber „Steueränderungen 2012“ des Bundes der Steuerzahler, der die wichtigsten Neuerungen im Steuerrecht leicht verständlich und anhand vieler Beispiele erläutert. Damit lichtet sich auch für Steuerlaien der Steuerdschungel. Mehr dazu

04.01.2012

Jetzt Ablage entrümpeln und dabei Aufbewahrungsfristen beachten

Stichjahre 2001 und 2005

Den Beginn des Jahres sollten alle Unternehmen, Freiberufler und Verbände nutzen, die Aktenschränke von alten Unterlagen zu entlasten.

Dazu sieht die Abgabenordnung zwei wichtige steuerliche Aufbewahrungsfristen vor:

Zehn Jahre lang müssen Bücher, Aufzeichnungen, Inventare, Jahresabschlüsse, Lageberichte, Eröffnungsbilanzen und Buchungsbelege aufgehoben werden. Gleiches gilt für alle Arbeitsanweisungen und Organisationsunterlagen, die diese Belege verständlich machen und erläutern. Folglich können die entsprechenden Unterlagen des Jahres 2001 und früherer Jahre zum 1.1.2012 vernichtet werden.

Sechs Jahre lang müssen empfangene Handels- und Geschäftsbriefe, Geschäftsberichte sowie Unterlagen, die für die Besteuerung wichtig sind, aufgehoben werden. Somit können die entsprechenden Belege des Jahres 2005 und früherer Jahre vernichtet werden. Mehr dazu
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