Bund der Steuerzahler Sachsen-Anhalt e.V. - Prüfbericht an die Staatsanwaltschaft weitergeleitet

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31.03.2010

Prüfbericht an die Staatsanwaltschaft weitergeleitet

Bund der Steuerzahler beantragte Ermittlungsverfahren zum Gewerbegebiet Sülzetal

Magdeburg. Strafanzeige wegen des Verdachts der Haushaltsuntreue sowie für eventuell weitere Straftatbestände hat der Bund der Steuerzahler Sachsen-Anhalt e. V. gestellt und dazu den Prüfbericht des Landkreises an die Staatsanwaltschaft weitergeleitet.

Die Ermittlungen sollten gegen den Bürgermeister der Gemeinde Sülzetal, gegen zuständige Bearbeiter der Gemeindeverwaltung oder der Verwaltungsgemeinschaft, eventuell auch gegen Bedienstete der Kommunalaufsicht des Landkreises Börde aufgenommen werden. Anlass sind Feststellungen im 1. Teilbericht der Rechnungsprüfer des Bördekreises zur Erschließung des Gewerbegebiets Sülzetal, zu dem wir bei der Kommunalaufsicht des Landkreises Börde (siehe Ausgabe Februar 2010) angefragt hatten, welche Maßnahmen und Schlussfolgerungen ihrerseits aus diesem Bericht gezogen wurden.

Allerdings enthielt die Antwort an uns bisher wenig Konkretes. Die Kommunalaufsicht beruft sich auf die Vorläufigkeit des 1. Teilberichts und erwartet auf seiner Grundlage eine Stellungnahme des Bürgermeisters und des Gemeinderates der Gemeinde Sülzetal. Endgültig festgestellte Verstöße lägen nach ihrer Ansicht demnach noch nicht vor.Zur nicht vorhandenen Erschließungsbeitragssatzung der Gemeinde Sülzetal bis 2001 schreibt die Kommunalaufsicht:„Die ehemalige Gemeinde Osterweddingen hat am 27.09.1991 eine Erschließungsbeitragssatzung beschlossen. Auf Grund der allgemeinen Rechtsprechung im Land Sachsen-Anhalt musste später davon ausgegangen werden, dass diese Satzung wegen fehlerhafter Bekanntmachung nicht wirksam werden konnte. Dies war Anlass, auf den Erlass einer rechtssicheren Erschließungsbeitragssatzung hinzuwirken. Mit der Bildung der Einheitsgemeinde Sülzetal am 01.01.2001 wurde durch den neuen Gemeinderat eine entsprechende Satzung beschlossen und in Kraft gesetzt. Im Gegensatz zum Straßenbaubeitragsrecht erfasst eine Erschließungsbeitragssatzung nach dem Baugesetzbuch auch zurückliegende Zeiträume.“

Bleibt für uns die Frage, weshalb dann offensichtlich auch keine ordnungsgemäßen Beitragserhebungen in der Gemeinde vorgenommen worden sind. Man kann sich nicht ganz des Eindrucks erwehren, dass dieser unbequeme Prüfungsbericht unter der Decke gehalten werden soll. Deshalb hielt es der BdSt für erforderlich, den Antrag zum Ermittlungsverfahren auch auf die Kommunalaufsicht des Bördekreises auszudehnen. Ihr waren die Verhältnisse bekannt, und sie kam offensichtlich ihrer gesetzlich vorgegebenen Aufsichtspflicht nicht nach. Damit könnte der Verdacht auftreten, sie habe billigend in Kauf genommen, dass der Gemeinde Schaden entsteht.

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