Archiv > Tipps
12.01.2010
Sachentnahmen 2010
Bei Verwendung der Pauschbeträge kann auf Aufzeichnung von Einzelentnahmen verzichtet werden. Zu- oder Abschläge wegen individueller persönlicher Ess- und Trinkgewohnheiten, Krankheit oder Urlaub sind nicht möglich. Bei gemischten Betrieben wie (Metzgerei oder Bäckerei mit Lebensmittelangebot oder Gastwirtschaften) ist nur der jeweils höhere Pauschbetrag der entsprechenden Gewerbeklasse anzusetzen.
(BStBl I, 2009, Seite 1510)
Bild anklicken und es wird vergrössert.


