Schuldenbremse muss 2011 in die Landesverfassung
Sollten derartige Kreditaufnahmen aus konjunkturellen Gründen erforderlich sein, legen sie der Politik gleichzeitig die Pflicht auf, Tilgungsregelungen für den Fall der Aufnahmesituationen zu schaffen.
Die Landesregierung hat offensichtlich den Ernst der Lage erkannt. Doch allein die Landeshaushaltsordnung zu ändern, reicht nicht aus. Unser Land sitzt bereits auf einem Schuldenberg von mehr als 20 Milliarden Euro, und täglich kommen 86.400 Euro hinzu. Damit belegt Sachsen-Anhalt verglichen mit anderen neuen Bundesländern einen ruhmlosen Spitzenplatz.
Aktuell kann jeder von uns sehen und hören, zu welch schwerwiegenden Konsequenzen und Langzeitfolgen eine ungebremste Staatsverschuldung führt. Um so wichtiger ist es, dass Sachsen-Anhalts Abgeordnete über alle Fraktionen hinweg verantwortungsbewusstes Handeln an den Tag legen und schnell die gesetzlichen Grundlagen für eine Schuldenbremse schaffen.
