Verschwendung > Schwarzbuch 2010
28.10.2010
Keine Nutzung trotz teurer Sanierung
Magdeburg. Nach Auszug des Magdeburger Straßenbauamts im Jahr 2006 aus einem Gebäude, das 1970 gebaut worden war, entdeckte das benachbarte Finanzministerium des Landes Bedarf an Büroflächen für 50 Mitarbeiter. Dazu musste nach fast 40jähriger Nutzung das fünfgeschossige Haus erst einmal saniert werden. Immerhin 870.000 Euro kostete das.
Doch kurz nach dem Einzug im Oktober 2008 klagten Mitarbeiter
über üblen Geruch und Kopfschmerzen. Die Analyse der Raumluft brachte keine Aufklärung und lag innerhalb der Richtwerte. Bohrkerne aus dem Fußboden belegten dagegen krebserregende Substanzen unter dem Estrich des Fußbodens. Daher wurde im April 2009 das Haus geräumt. Die Mitarbeiter kamen in anderen Büros unter.
Für nochmals 40.000 Euro suchten danach Experten weiter die Ursache des Gestanks. Sie kennen sie bis heute nicht. Eine erneute „Nachsanierung“ kam nicht mehr in Frage, und so fiel die Entscheidung, das Gebäude nicht mehr zu nutzen. Für die weitere Verwendung des Gebäudes gibt es mehrere Alternativen. Eine endgültige Entscheidung ist noch nicht getroffen worden.
Ein Anbau an das Hauptgebäude des Finanzministeriums sollte neuen Büroraum schaffen. Kosten: Acht Millionen Euro. Das ging dem Finanzausschuss des Landtags dann doch zu weit. Er zeigte Realitätssinn und lehnte die Bereitstellung der Mittel ab.
Seit eineinhalb Jahren arbeiten die 50 Mitarbeiter verteilt über mehrere Standorte in anderen Räumen der Landesbehörden. Nun sollen in der nächsten Legislaturperiode Mittel und Wege gefunden werden, diese nicht haltbare Situation zu verbessern. Aber vielleicht greift man die Anregung einzelner Mitglieder des Landtags- Finanzausschusses auf, es bei der Unterbringung in anderen Verwaltungsgebäuden zu belassen. Viel Steuergeld könnte gespart werden.
Verkehrter Verkehr
Lutherstadt Wittenberg. Eine Lücke in der Förderbürokratie des Öffentlichen Personen-Nahverkehrs (ÖPNV) im Landkreis Wittenberg wird einigen Unternehmern zum Verhängnis und kostet den Steuerzahler richtig Geld.
Wie das, wird man sich fragen? Die Antwort ist eine lange Geschichte. Sie reicht zum Teil bis ins Jahr 1994 zurück und eskalierte 2007. Damals förderte das Land Sachsen-Anhalt auf der Grundlage des Gemeindefinanzierungsgesetzes die Beschaffung von Fahrzeugen für den ÖPNV als auch den Bau und die Modernisierung von Omnibusbetriebshöfen. Die Förderung war an bestimmte Zweckbindungsfristen gebunden. Bei Omnibusbetriebshöfen betrugt diese z.B. 20, bei Bussen acht Jahre. Die privaten Busunternehmer hatten natürlich auch einen Eigenanteil aufzubringen. Dies wurde im Landkreis bis in das Jahr 2006 so praktiziert. Fördermittel flossen in Millionenhöhe, mindestens alles in allem rund sieben Millionen Euro.
Noch 2005 und 2006 förderte das Landesverwaltungsamt die Anschaffung von sechs umweltfreundlichen Erdgasbussen. Die Zuwendungsbescheide enthielten keine Regelungen darüber, wie mit den Fördermitteln zu verfahren ist, wenn die geförderten Unternehmer keine Genehmigung mehr für den Linienverkehr erhalten. Eine solche Genehmigung vergibt der Landkreis, nicht das Land. Der Landkreis änderte 2006 seine Ausschreibungsbedingungen, und tatsächlich wurde der ÖPNV an ein anderes privates Busunternehmen übertragen.
Nun standen z.B. in einem Busunternehmen 20 moderne, mit Steuergeldern geförderte Busse auf dem ebenfalls geförderten Busbetriebshof nutzlos herum. Die Bürokratiefalle hatte zugeschnappt. In den Zuwendungsbescheiden waren weder Rückfallklauseln, Wertausgleich oder auch Übertragung der Busse auf den neuen Betreiber des Linienverkehrs enthalten, noch Regelungen über die Nachnutzung des geförderten Busbetriebhofes. Objektiv kann der Unternehmer die Förderbedingungen nun nicht mehr erfüllen. Er steht am Rande des Ruins. Dafür wurde das Busunternehmen gefördert, das jetzt mit dem ÖPNV beauftragt ist.
Wie sich später durch Überprüfung durch den Landesrechnungshof herausstellte, brachten Neuausschreibung und Neuvergabe keine Einsparungen. Vielmehr entstanden dem Landkreis im Bereich der Schülerbeförderung in nur zwei Jahren eine Millionen Euro Mehrkosten. Doch das half dem Ausschreibungsverlierer nicht wirklich weiter. Das Landesverwaltungsamt forderte 2009 wegen „Nichteinhaltung der Zweckbindungsfristen“ die Fördermittel zurück und begründete in einem Schreiben an ein Busunternehmen seine Rückforderung aus Fördermittelvergaben der Jahre 1994 bis 2005 u.a. mit dem Vermerk das „ private Interessen zum Erhalt des Betriebs hinter dem öffentlichen Interesse an der Einhaltung des Grundsatzes der wirtschaftlichen und sparsamen Verwendung öffentlicher Mittel zurückstehen“ müsse. Fragt sich, wo eigentlich die sparsame Verwendung stattfindet? Eher muss man doch von bürokratisch geförderter Verschwendung sprechen!
Ein Boot wird kommen
Bördekreis. Wer den Ort Calvörde sucht und nicht weiß, wo er liegt, schaut ins Internet. Dort steht: „Der Flecken Calvörde liegt am Mittellandkanal mit einem derzeit nicht betriebenen Umschlaghafen und einer aktiv genutzten Schiffsanlegestelle“.
Für die wenigen sechs Sportbootfreunde im Ort reicht die sicher auch aus. Doch Calvörde will hoch hinaus und den Anschluss an die „Tourismuswelt“ nicht verpassen. Seit 2002 Mitglied im Blauen Band will sie den Wassertourismus mit dem Bau eines Sportboothafens fördern. So beschloss es der Gemeinderat, dem natürlich auch der Vorsitzende des örtlichen Wassersportvereins angehört.
Rund 670.000 kostet der Bau. Doch so viel Geld hat die Gemeinde natürlich nicht übrig. Zehn Prozent brachte sie auf, Die restlichen 90 Prozent der Kosten werden über die Investitionsbank Sachsen-Anhalt finanziell gefördert.
Aber selbst der Eigenanteil von 67.000 Euro für dieses Vorhaben schien einigen Einwohnern zu viel, die auf Wichtigeres wie Fußwege und dergleichen verwiesen. Sie aber wurden nicht erhört, obwohl nur 18 Kilometer entfernt in Haldensleben ein exquisiter Sportboothafen für den Wassertourismus existiert.
Trotz einer Verschuldung von 2.432 Euro je Einwohner leistet sich die Gemeinde diese Einrichtung. Sie soll vom örtlichen Verein „Wassersportler Flecken Calvörde“ e.V. betrieben werden. Kurios dabei ist – und darauf legt die Gemeinde großen Wert - , dass der Hafen nicht zur Eigennutzung des betreibenden Vereins errichtet wird. Wie lange er die Betriebskosten aber schultern kann, ist zwar nicht abzusehen, aber möglicherweise hilft die verschuldete Gemeinde hier mit entsprechender Sportförderung. Schließlich soll doch der Wassertourismus angekurbelt werden.
Den hohen Aufwand dafür begleicht der Steuerzahler. Ein Grund, Geld auszugeben, das einem nicht gehört, findet sich eben immer.
Pfusch oder nicht Pfusch- das ist hier die Frage
Sachsen-Anhalt. Die neue West-Ost-Verkehrsverbindung mit dem Namen B 6 n ist von großer Bedeutung. Sie verbindet die A 395 in Niedersachsen mit der A 14 in Sachsen-Anhalt.
Die so genannte Nordharz-Autobahn wurde seit 1997 in mehreren Teilabschnitten gebaut. 2002 erfolgte die Freigabe des ersten Abschnitts von Wernigerode bis zur Landesgrenze Niedersachsen. Dieser und der Nordabschnitt bei Aschersleben aber wurden vorzeitig, nämlich etwa sieben Jahres nach ihrer Fertigstellung, zum Sanierungsfall, während eine zehn Kilometer lange Teststrecke in einer neuen Bauweise mit Kompaktasphalt bei Quedlinburg den bisherigen „Test“ sehr gut besteht.
Normalerweise halten derartige Autostraßen 10 bis 15 Jahre. Doch für diese beiden Abschnitte musste 2009 der Bund 13 Millionen Euro schon an Sanierungskosten aufbringen, mit denen manche Ortsumgehung finanzierbar gewesen wäre.
Alle Kritiken und Beschwerden von Bürgern, Abgeordneten aus Kommunen bis hin zu Bundestagsabgeordneten, dass nach so kurzer Zeit erneut so viele Steuergelder eingesetzt wurden, wies das Bauministerium erst einmal zurück und begründete die Schäden mit einer „Abnutzung durch hohes Verkehrsaufkommen“. Das leuchtete den Laien nicht ganz ein, traten doch die Schäden komischerweise eben nur in bestimmten Abschnitten auf, die nicht mehr als andere belastet waren.
Es bedurfte erst einer anonymen Anzeige und des Drucks der Öffentlichkeit, bis sich das Landesbauministerium zu einer gründlichen Ursachenforschung bequemte. Ein Gutachter vertrat die Auffassung, dass es an zu hohlraumreichen Deckschichten und am verwendeten Asphaltgemisch gelegen habe, das in den Trag- und Binderschichten mit wiederverwendetem Alt-Asphalt aus Abfräsungen anderer Straßen versetzt worden war. Das hätte zum vorzeitigen Verschleiß geführt. Die Anforderungen an den Hohlraumgehalt von Deck- und Binderschichten wurden inzwischen bundesweit bzw. auf Landesebene reduziert. Es sei nicht auszuschließen, dass auf weiteren Abschnitten zukünftig dieses Schadensbild ebenfalls auftreten und damit weitere Kosten für Sanierung anfallen könnten.
Sie wären bei den ersten beiden Abschnitten sicher nicht so hoch ausgefallen, hätten verantwortliche Mitarbeiter des Landesbaubetriebs nicht die mögliche Gewährleistungspflicht verstreichen lassen, um bereits erste Schäden auf diesem Wege beseitigen zu lassen. Das brachte ihnen disziplinarische Maßnahmen ein, schätzte man im Bauministerium den allein dadurch entstandenen finanziellen Verlust auf 1,5 Millionen Euro ein.
Weitere Gewährleistungsansprüche werden nicht mehr durchsetzbar sein, weil der vereidigte Gutachter auch feststellte, dass die anfälligen „Asphaltmischungen“ und fragwürdige Zuschlagstoffe den zum Bauzeitpunkt gültigen technischen Vorschriften entsprachen.
Ob Pfusch oder nicht Pfusch, das ist eigentlich nicht mehr die Frage. Denn für den Steuerzahler ist das letztendlich egal. Er muss die ganze Schose bezahlen.
Bedarf zu spät ermittelt
Sachsen-Anhalt. „Mit der Fortschreibung des ÖPNV-Planes des Landes Sachsen-Anhalt soll auf der KBS 551 Naumburg-Zeitz mittelfristig der Betrieb im Schienenpersonennahverkehr (SPNV) eingestellt werden“. So ist es u.a. in der Einleitung zum Antrag einer Fraktion des Landtags von Sachsen-Anhalt vom 10.3.2010 zu lesen. Soweit so gut. Schließlich ist es nichts Ungewöhnliches, wenn das Land wegen mangelnder Auslastung den Betrieb einer Bahnstrecke abbestellt.
Was dem Steuerzahler dabei aber arg in die Nase fährt ist, dass Anfang der 2000 Jahre die 22 Kilometer lange Strecke umfassend saniert wurde. Das Land allein förderte neben der Deutschen Bahn dieses Vorhaben mit 800.000 Euro. Schon damals hätte auf dieser Strecke der Betrieb eingestellt werden müssen, war die Auslastung eher dürftig, und dieser Schienen-Personen-Nahverkehr wurde hauptsächlich nur noch von Berufspendlern genutzt.
Vor der Sanierung hat es offensichtlich keiner für nötig erachtet, überhaupt mal den Bedarf objektiv zu prüfen. Das musste in der Zeit von 2006 bis 2007 nachgeholt werden. Das Ergebnis: Bei 16 Zügen täglich auf dieser Strecke stieg die Nachfrage nie über 200 Reisende pro Tag. Daher soll der Personenverkehr jetzt zum 1. Dezember 2010 abbestellt werden. Dann liegt die schön sanierte Gleisstrecke ungenutzt da, Rost und Unkraut können sich ihrer bemächtigen.
Ob die Strecke künftig ganz stillgelegt wird, entscheidet das Eisenbahnbundesamt nach einem Antrag der DB Netz AG. Viel Geld wäre gespart worden, hätte man schon vor der Sanierung den Bedarf durch Land und Bahn ermittelt.
Was ist daraus geworden?
Personelle Konsequenzen im Landesverwaltungsamt
Naumburg. Es stand im Schwarzbuch 2005, dass der Sportverein TV Friesen 1888 immerhin 875.000 Euro einschließlich Fördermittel des Bundes aus dem „Goldenen Plan Ost“ den Neu- und Umbau eines Sportplatz-Sozialgebäudes bewältigen wollte. Doch nach einer ersten Feier mit viel Prominenz im halbfertigen Haus im Jahr 2003 tat sich nicht mehr viel. Nach einer Reihe von Pleiten, Pech und Pannen gammelte eine Bauruine vor sich hin, der TV Friesen 1888 e. V. Naumburg hatte Insolvenz angemeldet.
Das Landesverwaltungsamt erließ als einer der Gläubiger einen Rückforderungsbescheid. Doch das 2005 eingeleitete Insolvenzverfahren musste 2008 mangels einer die Verfahrenskosten deckenden Masse eingestellt werden. 320.375 Euro Fördermittel lösten sich in Luft auf, denn die Insolvenzgläubiger erhielten auf ihre anerkannten Forderungen 0,00 %.
Wie uns das Landesverwaltungsamt wissen ließ, haben Prüfungen nach einer persönlichen Haftung des Vorstands des Sportvereins und der damals mit der Gewährung der Fördermittel befassten Mitarbeiter des Amtes keine Anhaltspunkte für eine erfolgreiche Durchsetzung einer Schadenshaftung ergeben.
Hoffen lassen die Konsequenzen, die das LVA gezogen hat. Das Sportreferat wurde in der Führungsebene personell neu besetzt und strukturell verändert. Damit meint das Landesverwaltungsamt, dass sich künftig ein derartiger Vorgang nicht wiederholt.
Schwarzbuch 2010
Magdeburg. Nach Auszug des Magdeburger Straßenbauamts im Jahr 2006 aus einem Gebäude, das 1970 gebaut worden war, entdeckte das benachbarte Finanzministerium des Landes Bedarf an Büroflächen für 50 Mitarbeiter. Dazu musste nach fast 40jähriger Nutzung das fünfgeschossige Haus erst einmal saniert werden. Immerhin 870.000 Euro kostete das.
Doch kurz nach dem Einzug im Oktober 2008 klagten Mitarbeiter
über üblen Geruch und Kopfschmerzen. Die Analyse der Raumluft brachte keine Aufklärung und lag innerhalb der Richtwerte. Bohrkerne aus dem Fußboden belegten dagegen krebserregende Substanzen unter dem Estrich des Fußbodens. Daher wurde im April 2009 das Haus geräumt. Die Mitarbeiter kamen in anderen Büros unter.Für nochmals 40.000 Euro suchten danach Experten weiter die Ursache des Gestanks. Sie kennen sie bis heute nicht. Eine erneute „Nachsanierung“ kam nicht mehr in Frage, und so fiel die Entscheidung, das Gebäude nicht mehr zu nutzen. Für die weitere Verwendung des Gebäudes gibt es mehrere Alternativen. Eine endgültige Entscheidung ist noch nicht getroffen worden.
Ein Anbau an das Hauptgebäude des Finanzministeriums sollte neuen Büroraum schaffen. Kosten: Acht Millionen Euro. Das ging dem Finanzausschuss des Landtags dann doch zu weit. Er zeigte Realitätssinn und lehnte die Bereitstellung der Mittel ab.
Seit eineinhalb Jahren arbeiten die 50 Mitarbeiter verteilt über mehrere Standorte in anderen Räumen der Landesbehörden. Nun sollen in der nächsten Legislaturperiode Mittel und Wege gefunden werden, diese nicht haltbare Situation zu verbessern. Aber vielleicht greift man die Anregung einzelner Mitglieder des Landtags- Finanzausschusses auf, es bei der Unterbringung in anderen Verwaltungsgebäuden zu belassen. Viel Steuergeld könnte gespart werden.
Verkehrter Verkehr
Lutherstadt Wittenberg. Eine Lücke in der Förderbürokratie des Öffentlichen Personen-Nahverkehrs (ÖPNV) im Landkreis Wittenberg wird einigen Unternehmern zum Verhängnis und kostet den Steuerzahler richtig Geld.
Wie das, wird man sich fragen? Die Antwort ist eine lange Geschichte. Sie reicht zum Teil bis ins Jahr 1994 zurück und eskalierte 2007. Damals förderte das Land Sachsen-Anhalt auf der Grundlage des Gemeindefinanzierungsgesetzes die Beschaffung von Fahrzeugen für den ÖPNV als auch den Bau und die Modernisierung von Omnibusbetriebshöfen. Die Förderung war an bestimmte Zweckbindungsfristen gebunden. Bei Omnibusbetriebshöfen betrugt diese z.B. 20, bei Bussen acht Jahre. Die privaten Busunternehmer hatten natürlich auch einen Eigenanteil aufzubringen. Dies wurde im Landkreis bis in das Jahr 2006 so praktiziert. Fördermittel flossen in Millionenhöhe, mindestens alles in allem rund sieben Millionen Euro.
Noch 2005 und 2006 förderte das Landesverwaltungsamt die Anschaffung von sechs umweltfreundlichen Erdgasbussen. Die Zuwendungsbescheide enthielten keine Regelungen darüber, wie mit den Fördermitteln zu verfahren ist, wenn die geförderten Unternehmer keine Genehmigung mehr für den Linienverkehr erhalten. Eine solche Genehmigung vergibt der Landkreis, nicht das Land. Der Landkreis änderte 2006 seine Ausschreibungsbedingungen, und tatsächlich wurde der ÖPNV an ein anderes privates Busunternehmen übertragen.
Nun standen z.B. in einem Busunternehmen 20 moderne, mit Steuergeldern geförderte Busse auf dem ebenfalls geförderten Busbetriebshof nutzlos herum. Die Bürokratiefalle hatte zugeschnappt. In den Zuwendungsbescheiden waren weder Rückfallklauseln, Wertausgleich oder auch Übertragung der Busse auf den neuen Betreiber des Linienverkehrs enthalten, noch Regelungen über die Nachnutzung des geförderten Busbetriebhofes. Objektiv kann der Unternehmer die Förderbedingungen nun nicht mehr erfüllen. Er steht am Rande des Ruins. Dafür wurde das Busunternehmen gefördert, das jetzt mit dem ÖPNV beauftragt ist.
Wie sich später durch Überprüfung durch den Landesrechnungshof herausstellte, brachten Neuausschreibung und Neuvergabe keine Einsparungen. Vielmehr entstanden dem Landkreis im Bereich der Schülerbeförderung in nur zwei Jahren eine Millionen Euro Mehrkosten. Doch das half dem Ausschreibungsverlierer nicht wirklich weiter. Das Landesverwaltungsamt forderte 2009 wegen „Nichteinhaltung der Zweckbindungsfristen“ die Fördermittel zurück und begründete in einem Schreiben an ein Busunternehmen seine Rückforderung aus Fördermittelvergaben der Jahre 1994 bis 2005 u.a. mit dem Vermerk das „ private Interessen zum Erhalt des Betriebs hinter dem öffentlichen Interesse an der Einhaltung des Grundsatzes der wirtschaftlichen und sparsamen Verwendung öffentlicher Mittel zurückstehen“ müsse. Fragt sich, wo eigentlich die sparsame Verwendung stattfindet? Eher muss man doch von bürokratisch geförderter Verschwendung sprechen!
Ein Boot wird kommen
Bördekreis. Wer den Ort Calvörde sucht und nicht weiß, wo er liegt, schaut ins Internet. Dort steht: „Der Flecken Calvörde liegt am Mittellandkanal mit einem derzeit nicht betriebenen Umschlaghafen und einer aktiv genutzten Schiffsanlegestelle“.
Für die wenigen sechs Sportbootfreunde im Ort reicht die sicher auch aus. Doch Calvörde will hoch hinaus und den Anschluss an die „Tourismuswelt“ nicht verpassen. Seit 2002 Mitglied im Blauen Band will sie den Wassertourismus mit dem Bau eines Sportboothafens fördern. So beschloss es der Gemeinderat, dem natürlich auch der Vorsitzende des örtlichen Wassersportvereins angehört.
Rund 670.000 kostet der Bau. Doch so viel Geld hat die Gemeinde natürlich nicht übrig. Zehn Prozent brachte sie auf, Die restlichen 90 Prozent der Kosten werden über die Investitionsbank Sachsen-Anhalt finanziell gefördert.
Aber selbst der Eigenanteil von 67.000 Euro für dieses Vorhaben schien einigen Einwohnern zu viel, die auf Wichtigeres wie Fußwege und dergleichen verwiesen. Sie aber wurden nicht erhört, obwohl nur 18 Kilometer entfernt in Haldensleben ein exquisiter Sportboothafen für den Wassertourismus existiert.
Trotz einer Verschuldung von 2.432 Euro je Einwohner leistet sich die Gemeinde diese Einrichtung. Sie soll vom örtlichen Verein „Wassersportler Flecken Calvörde“ e.V. betrieben werden. Kurios dabei ist – und darauf legt die Gemeinde großen Wert - , dass der Hafen nicht zur Eigennutzung des betreibenden Vereins errichtet wird. Wie lange er die Betriebskosten aber schultern kann, ist zwar nicht abzusehen, aber möglicherweise hilft die verschuldete Gemeinde hier mit entsprechender Sportförderung. Schließlich soll doch der Wassertourismus angekurbelt werden.
Den hohen Aufwand dafür begleicht der Steuerzahler. Ein Grund, Geld auszugeben, das einem nicht gehört, findet sich eben immer.
Pfusch oder nicht Pfusch- das ist hier die Frage
Sachsen-Anhalt. Die neue West-Ost-Verkehrsverbindung mit dem Namen B 6 n ist von großer Bedeutung. Sie verbindet die A 395 in Niedersachsen mit der A 14 in Sachsen-Anhalt.
Die so genannte Nordharz-Autobahn wurde seit 1997 in mehreren Teilabschnitten gebaut. 2002 erfolgte die Freigabe des ersten Abschnitts von Wernigerode bis zur Landesgrenze Niedersachsen. Dieser und der Nordabschnitt bei Aschersleben aber wurden vorzeitig, nämlich etwa sieben Jahres nach ihrer Fertigstellung, zum Sanierungsfall, während eine zehn Kilometer lange Teststrecke in einer neuen Bauweise mit Kompaktasphalt bei Quedlinburg den bisherigen „Test“ sehr gut besteht.
Normalerweise halten derartige Autostraßen 10 bis 15 Jahre. Doch für diese beiden Abschnitte musste 2009 der Bund 13 Millionen Euro schon an Sanierungskosten aufbringen, mit denen manche Ortsumgehung finanzierbar gewesen wäre.
Alle Kritiken und Beschwerden von Bürgern, Abgeordneten aus Kommunen bis hin zu Bundestagsabgeordneten, dass nach so kurzer Zeit erneut so viele Steuergelder eingesetzt wurden, wies das Bauministerium erst einmal zurück und begründete die Schäden mit einer „Abnutzung durch hohes Verkehrsaufkommen“. Das leuchtete den Laien nicht ganz ein, traten doch die Schäden komischerweise eben nur in bestimmten Abschnitten auf, die nicht mehr als andere belastet waren.
Es bedurfte erst einer anonymen Anzeige und des Drucks der Öffentlichkeit, bis sich das Landesbauministerium zu einer gründlichen Ursachenforschung bequemte. Ein Gutachter vertrat die Auffassung, dass es an zu hohlraumreichen Deckschichten und am verwendeten Asphaltgemisch gelegen habe, das in den Trag- und Binderschichten mit wiederverwendetem Alt-Asphalt aus Abfräsungen anderer Straßen versetzt worden war. Das hätte zum vorzeitigen Verschleiß geführt. Die Anforderungen an den Hohlraumgehalt von Deck- und Binderschichten wurden inzwischen bundesweit bzw. auf Landesebene reduziert. Es sei nicht auszuschließen, dass auf weiteren Abschnitten zukünftig dieses Schadensbild ebenfalls auftreten und damit weitere Kosten für Sanierung anfallen könnten.
Sie wären bei den ersten beiden Abschnitten sicher nicht so hoch ausgefallen, hätten verantwortliche Mitarbeiter des Landesbaubetriebs nicht die mögliche Gewährleistungspflicht verstreichen lassen, um bereits erste Schäden auf diesem Wege beseitigen zu lassen. Das brachte ihnen disziplinarische Maßnahmen ein, schätzte man im Bauministerium den allein dadurch entstandenen finanziellen Verlust auf 1,5 Millionen Euro ein.
Weitere Gewährleistungsansprüche werden nicht mehr durchsetzbar sein, weil der vereidigte Gutachter auch feststellte, dass die anfälligen „Asphaltmischungen“ und fragwürdige Zuschlagstoffe den zum Bauzeitpunkt gültigen technischen Vorschriften entsprachen.
Ob Pfusch oder nicht Pfusch, das ist eigentlich nicht mehr die Frage. Denn für den Steuerzahler ist das letztendlich egal. Er muss die ganze Schose bezahlen.
Bedarf zu spät ermittelt
Sachsen-Anhalt. „Mit der Fortschreibung des ÖPNV-Planes des Landes Sachsen-Anhalt soll auf der KBS 551 Naumburg-Zeitz mittelfristig der Betrieb im Schienenpersonennahverkehr (SPNV) eingestellt werden“. So ist es u.a. in der Einleitung zum Antrag einer Fraktion des Landtags von Sachsen-Anhalt vom 10.3.2010 zu lesen. Soweit so gut. Schließlich ist es nichts Ungewöhnliches, wenn das Land wegen mangelnder Auslastung den Betrieb einer Bahnstrecke abbestellt.
Was dem Steuerzahler dabei aber arg in die Nase fährt ist, dass Anfang der 2000 Jahre die 22 Kilometer lange Strecke umfassend saniert wurde. Das Land allein förderte neben der Deutschen Bahn dieses Vorhaben mit 800.000 Euro. Schon damals hätte auf dieser Strecke der Betrieb eingestellt werden müssen, war die Auslastung eher dürftig, und dieser Schienen-Personen-Nahverkehr wurde hauptsächlich nur noch von Berufspendlern genutzt.
Vor der Sanierung hat es offensichtlich keiner für nötig erachtet, überhaupt mal den Bedarf objektiv zu prüfen. Das musste in der Zeit von 2006 bis 2007 nachgeholt werden. Das Ergebnis: Bei 16 Zügen täglich auf dieser Strecke stieg die Nachfrage nie über 200 Reisende pro Tag. Daher soll der Personenverkehr jetzt zum 1. Dezember 2010 abbestellt werden. Dann liegt die schön sanierte Gleisstrecke ungenutzt da, Rost und Unkraut können sich ihrer bemächtigen.
Ob die Strecke künftig ganz stillgelegt wird, entscheidet das Eisenbahnbundesamt nach einem Antrag der DB Netz AG. Viel Geld wäre gespart worden, hätte man schon vor der Sanierung den Bedarf durch Land und Bahn ermittelt.
Was ist daraus geworden?
Personelle Konsequenzen im Landesverwaltungsamt
Naumburg. Es stand im Schwarzbuch 2005, dass der Sportverein TV Friesen 1888 immerhin 875.000 Euro einschließlich Fördermittel des Bundes aus dem „Goldenen Plan Ost“ den Neu- und Umbau eines Sportplatz-Sozialgebäudes bewältigen wollte. Doch nach einer ersten Feier mit viel Prominenz im halbfertigen Haus im Jahr 2003 tat sich nicht mehr viel. Nach einer Reihe von Pleiten, Pech und Pannen gammelte eine Bauruine vor sich hin, der TV Friesen 1888 e. V. Naumburg hatte Insolvenz angemeldet.
Das Landesverwaltungsamt erließ als einer der Gläubiger einen Rückforderungsbescheid. Doch das 2005 eingeleitete Insolvenzverfahren musste 2008 mangels einer die Verfahrenskosten deckenden Masse eingestellt werden. 320.375 Euro Fördermittel lösten sich in Luft auf, denn die Insolvenzgläubiger erhielten auf ihre anerkannten Forderungen 0,00 %.
Wie uns das Landesverwaltungsamt wissen ließ, haben Prüfungen nach einer persönlichen Haftung des Vorstands des Sportvereins und der damals mit der Gewährung der Fördermittel befassten Mitarbeiter des Amtes keine Anhaltspunkte für eine erfolgreiche Durchsetzung einer Schadenshaftung ergeben.
Hoffen lassen die Konsequenzen, die das LVA gezogen hat. Das Sportreferat wurde in der Führungsebene personell neu besetzt und strukturell verändert. Damit meint das Landesverwaltungsamt, dass sich künftig ein derartiger Vorgang nicht wiederholt.
