Senioren droht Steuernachzahlung
Mit der Neuregelung der Besteuerung der Alterseinkünfte wurde das so genannte Rentenbezugs-Ermittlungsverfahren eingeführt. Mit ihm stehen jetzt den Finanzämtern Informationen über sämtliche seit 2005 ausgezahlten Renten zur Verfügung, und zwar nicht nur von der gesetzlichen Rentenversicherung, sondern auch von privaten Versicherungen oder Versorgungswerken.
Derzeit beginnen die Finanzämter, diese Informationen abzuarbeiten. Sie prüfen, ob eigentlich Einkommensteuer hätte gezahlt werden müssen, obwohl keine Steuererklärung abgegeben wurde. Gleichzeitig kontrollieren sie, ob alle Renten richtig und vollständig in der Einkommensteuererklärung angegeben wurden. Sollte das nicht der Fall gewesen sein, müssen Senioren damit rechnen, dass im Einzelfall auch Steuerstrafverfahren eingeleitet werden. Eine Rentner-Amnestie gibt es nicht.
Wichtig für Rentenempfänger ist es daher zu wissen, ob überhaupt von ihnen eine Steuererklärung abgegeben werden muss oder nicht. So erläutert der Ratgeber, welche Renten wie besteuert werden sowie die einkommensteuerrechtliche Behandlung der übrigen Einkünfte. Und da es für Senioren im Einkommensteuerrecht eine ganze Reihe von Abzugsmöglichkeiten gibt, geht der Ratgeber auch darauf ausführlich ein. Die vielen Beispiele und Übersichten machen es auch dem Steuer-Laien einfacher, sich im Steuer-Dschungel zurechtzufinden.
Die Broschüre „Senioren und Steuern“ kann gegen Zusendung eines mit 1,45 € frankierten adressierten A-5-Rückumschlags, dem 3,00 € Briefmarken beizulegen sind, angefordert werden beim Bund der Steuerzahler Sachsen-Anhalt e.V., Lüneburger Str. 23, 39106 Magdeburg.
