Bund der Steuerzahler Sachsen-Anhalt e.V. - Steuerverluste bis 15.12.2009 feststellen lassen

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07.12.2009

Steuerverluste bis 15.12.2009 feststellen lassen

Bund der Steuerzahler erinnert:

Steuerverluste bis

P r e s s e m i t t e i l u n g 25/09 vom 07.12.2009

Bund der Steuerzahler erinnert:

Steuerverluste bis 15.12.2009 feststellen lassen

Steuerzahler mit Verlusten aus Kapitalanlagen sollten den Stichtag für den Antrag auf Verlustverrechnung am 15. Dezember unbedingt beachten, wenn sie den automatischen Verlustvortrag für das Folgejahr 2011 nicht wünschen.

Mit der Abgeltungssteuer wurde die Verlustverrechnung neu geregelt. Verluste aus bestimmten Anlagen werden entsprechenden „Verlustverrechnungstöpfen“ zugeordnet. Ein bis zum Jahresende nicht ausgeglichener Verlust verbleibt grundsätzlich im Verlustverrechnungstopf und wird von der Bank automatisch in das nächste Kalenderjahr übertragen, wo er dann wieder für eine Verrechnung mit positiven Kapitaleinkünften zur Verfügung steht.

Bis zum 15. Dezember muss man sich nicht ausgeglichene Verluste von seiner Bank bescheinigen lassen, wenn man diese Verluste bereits in seiner Steuererklärung 2009 mit Gewinnen aus anderen Kapitaleinnahmen verrechnen möchte.

Wird der Antrag, der sich vor allem für Steuerzahler mit Anlagen bei mehreren Kreditinstituten lohnen könnte, rechtzeitig gestellt und bescheinigt, geht der Verlust bei der ausstellenden Bank unter und kann dann nur noch im Rahmen der Einkommensteuererklärung genutzt werden. Ein automatischer bankübergreifender Verlustaustausch ist nicht möglich.
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