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01.08.2009
Strikte Sparsamkeit für öffentliche Haushalte angesagt
Gesetzesverstöße bei Gebührenberechnung festgestellt / Kommunalaufsicht muss handeln
Magdeburg. Die Haushaltslage des Landes verlangt weiterhin strikte Sparsamkeit. Darauf verwies der Landesrechnungshof (LRH) bei der Vorlage seines Jahresberichts 2008, Teil 2, in dem er auch auf die aktuelle finanzielle Lage und Verschuldungssituation des Landes eingeht. Seiner Ansicht nach könne 2009 zum dritten Mal hintereinander ein ausgeglichener Landeshaushalt ohne Neuverschuldung verwirklicht werden. Weitere Schulden erwarte er aber für die kommenden Jahre, so dass es bei den derzeitigen Schuldenberg von 19,8 Milliarden Euro für das Land nicht bleiben dürfte.
8.400 Euro pro Kopf
Wegen des Bevölkerungsrückgangs stieg in den letzten zwei Jahren die Pro-Kopf-Verschuldung auf inzwischen fast 8.400 Euro an. Bei allen anerkennenswerten Fortschritten müsse sich das Land, das noch immer vor dem Saarland finanzpolitisch den vorletzten Platz unter den Flächenländern belegt und daher noch ab 2011 bis 2019 Konsolidierungshilfen erhält, zur Einhaltung eines strikten Konsolidierungspfads verpflichten. Für besondere Ausgabenwünsche gibt es daher keinerlei Spielräume. Trotz der Krise muss bei Investitionen gelten, dass mit den Konjunkturprogrammen nur notwendige und nachhaltige Investitionen gefördert und nicht gar Kapazitäten geschaffen werden, die nachher niemand benötigt.
Schulden wurden weniger
Der Bericht würdigt die erfolgreichen Anstrengungen der Kommunen im Haushaltsjahr 2008 die Verschuldung zu reduzieren. Sie lag am Jahresende bei 2,92 Milliarden Euro und ist im Vergleich zu 2007 um 116 Millionen Euro zurückgegangen. Allerdings warnt er zugleich vor zu hohen so genannten Kassenverstärkungskrediten, die vor allem bei den kreisfreien Städten und in den Landkreisen angestiegen sind. Der Landesrechnungshof hat angesichts erheblicher Strukturdefizite in den Kommunen bei einem Vergleich zwischen Halle, Magdeburg und Wernigerode sowie den Verwaltungsgemeinschaften Bitterfeld, Stendal-Uchtetal und Zeitzer Land zum Teil erhebliche Einsparpotentiale in den Bereichen Personalverwaltung, Bezügeverwaltung und Familienkassen festgestellt. Sie geben jetzt nicht beteiligten Kommunen die Möglichkeit, aus den Erfahrungen der sechs anderen zu lernen, die zum Teil nach Ursachenanalysen die Steigerung der Wirtschaftlichkeit der Bereiche eingeleitet und realisiert haben.
Gebühren nach dem Gesetz
Da die Bürger nicht nur über die von ihnen zu zahlenden Steuern, sondern auch über die Erhebung von Gebühren an der Finanzierung öffentlicher Haushalte beteiligt sind, prüfte der LRH auch Wirtschaftlichkeit und Rechtmäßigkeit bei der Erhebung kommunaler Gebühren. Nach dem Kommunalabgabengesetz (KGA) sollen mit erhobenen Gebühren die Kosten der jeweiligen Einrichtung gedeckt aber nicht überschritten werden. Nicht alle ermittelten Kosten dürfen auch auf die Gebührenzahler umgelegt werden. Die Prüfer des LRH mussten feststellen, dass Gebühren kommunaler Aufgabenträger zur „Erschließung“ zusätzlicher Einnahmen zur Konsolidierung des Haushalts genutzt werden. Die Einrechnung eines Zuschusses für den Kantinenbetrieb der Stadtwerke Halle z.B. in die Abfallgebühren trieb die Müllgebühren ungerechtfertigt in die Höhe. In Dessau-Roßlau bezahlen die Einwohner die Entleerung der Papierkörbe im Stadtgebiet ebenfalls mit den Abfallgebühren, obwohl diese Kosten nach dem Gesetz nicht umlagefähig sind. Damit entlasteten sie über mehrere Jahre den städtischen Haushalt „ungefragt“ um 800.000 Euro.
Nicht in die Gebührenkalkulation einfließen durften auch Sponsoring-Aufwendungen. Die Zuschüsse der Stadtwerke Halle an den HFC Chemie – jährlich über 100.000 Euro - aber wurden in die Abfallgebühren eingerechnet. Bei einer früheren Prüfung im Landkreis Köthen waren derartige Praktiken zur Unterstützung u.a. des örtlichen Karnevalvereins festgestellt worden.
Recht vor Verständnis
Deponierückstellungen von Abfallwirtschaftsbetrieben und Erträge daraus sind nach dem Abfallgesetz des Landes für die Gebührenkalkulation ansatzfähig. Damit dürfen Zinsen aus diesen Rückstellungen oder gar Rückstellungen selbst nicht in den städtischen Haushalt abgeführt werden, wie es die Stadt Dessau-Roßlau 2008 beschlossen hat. Diese Mittel sind, wenn man sie nicht für andere Zwecke benötigt, zur Reduzierung der Gebühren einzusetzen. Zwar zeigte der LRH Verständnis für dieses Vorgehen, das dazu noch vom Landesverwaltungsamt gebilligt wurde, rechtlich aber ist es nicht nachvollziehbar.
Akteneinsicht behindert
Skandalös und in dieser Form bisher einmalig im Land rügte der LRH die Tatsache, dass die Stadt Dessau-Roßlau sein Prüfungsansinnen behindert hat. So wurden u.a. in der Verwaltung vorliegende Unterlagen zum Beteiligungsmanagement teilweise nicht bzw. unvollständig und nur mit zeitlicher Verzögerung bereitgestellt. Die Vorwürfe des Landesrechnungshofs haben in den genannten Städten zum Teil heftige Gegenreaktionen ausgelöst. Der Dumme wird da wohl wieder einmal der Gebührenzahler sein. Doch vielleicht findet sich einer, der den Mut und die Ausdauer aufbringt, diese Zusatzkosten als Gebührenbestandteil gerichtlich überprüfen zu lassen. Es ist wohl auch an der Zeit, mit den Instrumenten der Kommunalaufsicht die Rechts- und Ordnungsmäßigkeit durchzusetzen. Dessau-Roßlau hat inzwischen die fehlenden Akten nachgereicht.
Hilfe für Landrat
Der Landrat des Burgenlandkreise bat dagegen den LRH ausdrücklich um Unterstützung, die gesellschaftlichen Verflechtungen und deren Auswirkungen in der Abfallwirtschaft des Landkreises aufzuklären.
Dabei wurden erhebliche Verstöße gegen die Verbandssatzung des Abfallzweckverbandes Sachsen-Anhalt Süd durch die Organe des Zweckverbandes festgestellt. Die Folge sind u.a. schwebend unwirksame oder gar nichtige Verträge und möglicherweise Nachteile für die Gebührenzahler. Daher empfiehlt der LRH z. B. die Zentralisierung der Vergabe von Aufgaben für die AW SAS – AöR und ihrer Tochtergesellschaften unter Nutzung bestehender Strukturen des Burgenlandkreises für diesen Bereich.
Foto BdSt: Ralf Seibicke, Präsident des Landesrechnungshofs (rechts), mit LRH-Personalleiter Burghard Reiser bei der Erläuterung des Teils 2 des Jahresberichts 2008 vor der Landespressekonferenz.
Strikte Sparsamkeit für öffentliche Haushalte angesagt
Gesetzesverstöße bei Gebührenberechnung festgestellt / Kommunalaufsicht muss handeln
Magdeburg. Die Haushaltslage des Landes verlangt weiterhin strikte Sparsamkeit. Darauf verwies der Landesrechnungshof (LRH) bei der Vorlage seines Jahresberichts 2008, Teil 2, in dem er auch auf die aktuelle finanzielle Lage und Verschuldungssituation des Landes eingeht. Seiner Ansicht nach könne 2009 zum dritten Mal hintereinander ein ausgeglichener Landeshaushalt ohne Neuverschuldung verwirklicht werden. Weitere Schulden erwarte er aber für die kommenden Jahre, so dass es bei den derzeitigen Schuldenberg von 19,8 Milliarden Euro für das Land nicht bleiben dürfte.
8.400 Euro pro Kopf
Wegen des Bevölkerungsrückgangs stieg in den letzten zwei Jahren die Pro-Kopf-Verschuldung auf inzwischen fast 8.400 Euro an. Bei allen anerkennenswerten Fortschritten müsse sich das Land, das noch immer vor dem Saarland finanzpolitisch den vorletzten Platz unter den Flächenländern belegt und daher noch ab 2011 bis 2019 Konsolidierungshilfen erhält, zur Einhaltung eines strikten Konsolidierungspfads verpflichten. Für besondere Ausgabenwünsche gibt es daher keinerlei Spielräume. Trotz der Krise muss bei Investitionen gelten, dass mit den Konjunkturprogrammen nur notwendige und nachhaltige Investitionen gefördert und nicht gar Kapazitäten geschaffen werden, die nachher niemand benötigt.
Schulden wurden weniger
Der Bericht würdigt die erfolgreichen Anstrengungen der Kommunen im Haushaltsjahr 2008 die Verschuldung zu reduzieren. Sie lag am Jahresende bei 2,92 Milliarden Euro und ist im Vergleich zu 2007 um 116 Millionen Euro zurückgegangen. Allerdings warnt er zugleich vor zu hohen so genannten Kassenverstärkungskrediten, die vor allem bei den kreisfreien Städten und in den Landkreisen angestiegen sind. Der Landesrechnungshof hat angesichts erheblicher Strukturdefizite in den Kommunen bei einem Vergleich zwischen Halle, Magdeburg und Wernigerode sowie den Verwaltungsgemeinschaften Bitterfeld, Stendal-Uchtetal und Zeitzer Land zum Teil erhebliche Einsparpotentiale in den Bereichen Personalverwaltung, Bezügeverwaltung und Familienkassen festgestellt. Sie geben jetzt nicht beteiligten Kommunen die Möglichkeit, aus den Erfahrungen der sechs anderen zu lernen, die zum Teil nach Ursachenanalysen die Steigerung der Wirtschaftlichkeit der Bereiche eingeleitet und realisiert haben.
Gebühren nach dem Gesetz
Da die Bürger nicht nur über die von ihnen zu zahlenden Steuern, sondern auch über die Erhebung von Gebühren an der Finanzierung öffentlicher Haushalte beteiligt sind, prüfte der LRH auch Wirtschaftlichkeit und Rechtmäßigkeit bei der Erhebung kommunaler Gebühren. Nach dem Kommunalabgabengesetz (KGA) sollen mit erhobenen Gebühren die Kosten der jeweiligen Einrichtung gedeckt aber nicht überschritten werden. Nicht alle ermittelten Kosten dürfen auch auf die Gebührenzahler umgelegt werden. Die Prüfer des LRH mussten feststellen, dass Gebühren kommunaler Aufgabenträger zur „Erschließung“ zusätzlicher Einnahmen zur Konsolidierung des Haushalts genutzt werden. Die Einrechnung eines Zuschusses für den Kantinenbetrieb der Stadtwerke Halle z.B. in die Abfallgebühren trieb die Müllgebühren ungerechtfertigt in die Höhe. In Dessau-Roßlau bezahlen die Einwohner die Entleerung der Papierkörbe im Stadtgebiet ebenfalls mit den Abfallgebühren, obwohl diese Kosten nach dem Gesetz nicht umlagefähig sind. Damit entlasteten sie über mehrere Jahre den städtischen Haushalt „ungefragt“ um 800.000 Euro.
Nicht in die Gebührenkalkulation einfließen durften auch Sponsoring-Aufwendungen. Die Zuschüsse der Stadtwerke Halle an den HFC Chemie – jährlich über 100.000 Euro - aber wurden in die Abfallgebühren eingerechnet. Bei einer früheren Prüfung im Landkreis Köthen waren derartige Praktiken zur Unterstützung u.a. des örtlichen Karnevalvereins festgestellt worden.
Recht vor Verständnis
Deponierückstellungen von Abfallwirtschaftsbetrieben und Erträge daraus sind nach dem Abfallgesetz des Landes für die Gebührenkalkulation ansatzfähig. Damit dürfen Zinsen aus diesen Rückstellungen oder gar Rückstellungen selbst nicht in den städtischen Haushalt abgeführt werden, wie es die Stadt Dessau-Roßlau 2008 beschlossen hat. Diese Mittel sind, wenn man sie nicht für andere Zwecke benötigt, zur Reduzierung der Gebühren einzusetzen. Zwar zeigte der LRH Verständnis für dieses Vorgehen, das dazu noch vom Landesverwaltungsamt gebilligt wurde, rechtlich aber ist es nicht nachvollziehbar.
Akteneinsicht behindert
Skandalös und in dieser Form bisher einmalig im Land rügte der LRH die Tatsache, dass die Stadt Dessau-Roßlau sein Prüfungsansinnen behindert hat. So wurden u.a. in der Verwaltung vorliegende Unterlagen zum Beteiligungsmanagement teilweise nicht bzw. unvollständig und nur mit zeitlicher Verzögerung bereitgestellt. Die Vorwürfe des Landesrechnungshofs haben in den genannten Städten zum Teil heftige Gegenreaktionen ausgelöst. Der Dumme wird da wohl wieder einmal der Gebührenzahler sein. Doch vielleicht findet sich einer, der den Mut und die Ausdauer aufbringt, diese Zusatzkosten als Gebührenbestandteil gerichtlich überprüfen zu lassen. Es ist wohl auch an der Zeit, mit den Instrumenten der Kommunalaufsicht die Rechts- und Ordnungsmäßigkeit durchzusetzen. Dessau-Roßlau hat inzwischen die fehlenden Akten nachgereicht.
Hilfe für Landrat
Der Landrat des Burgenlandkreise bat dagegen den LRH ausdrücklich um Unterstützung, die gesellschaftlichen Verflechtungen und deren Auswirkungen in der Abfallwirtschaft des Landkreises aufzuklären.
Dabei wurden erhebliche Verstöße gegen die Verbandssatzung des Abfallzweckverbandes Sachsen-Anhalt Süd durch die Organe des Zweckverbandes festgestellt. Die Folge sind u.a. schwebend unwirksame oder gar nichtige Verträge und möglicherweise Nachteile für die Gebührenzahler. Daher empfiehlt der LRH z. B. die Zentralisierung der Vergabe von Aufgaben für die AW SAS – AöR und ihrer Tochtergesellschaften unter Nutzung bestehender Strukturen des Burgenlandkreises für diesen Bereich.
Foto BdSt: Ralf Seibicke, Präsident des Landesrechnungshofs (rechts), mit LRH-Personalleiter Burghard Reiser bei der Erläuterung des Teils 2 des Jahresberichts 2008 vor der Landespressekonferenz.
