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07.07.2010
Seit dem 1. Juni 2010 kann der Antrag auf Zuschuss allerdings nur noch online beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle unter www.bafa.de gestellt werden. Den Zuschuss, so der Bund der Steuerzahler, können erstmals auch leichte Nutzfahrzeuge erhalten, wovon insbesondere Handwerker profitieren können.
Gefördert werden Pkw, die erstmals vor dem 1. Januar 2007, und leichte Nutzfahrzeuge die erstmals vor dem 17. Dezember 2009 zugelassen wurden. Antragsberechtigt sind Fahrzeughalter, die ihren Pkw seit dem 1. Januar 2010 nachgerüstet haben. Für Halter leichter Nutzfahrzeuge kann der Zuschuss gezahlt werden, wenn der Filter nach dem 12. Mai 2010 eingebaut wurde.
Zu beachten ist, dass der Fördertopf für rund 160.000 Nachrüstungen reicht. Weitere Informationen stehen auf der Internetseite des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle zur Verfügung.
Tipp vom Bund der Steuerzahler
Gefördert werden Pkw, die erstmals vor dem 1. Januar 2007, und leichte Nutzfahrzeuge die erstmals vor dem 17. Dezember 2009 zugelassen wurden. Antragsberechtigt sind Fahrzeughalter, die ihren Pkw seit dem 1. Januar 2010 nachgerüstet haben. Für Halter leichter Nutzfahrzeuge kann der Zuschuss gezahlt werden, wenn der Filter nach dem 12. Mai 2010 eingebaut wurde.
Zu beachten ist, dass der Fördertopf für rund 160.000 Nachrüstungen reicht. Weitere Informationen stehen auf der Internetseite des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle zur Verfügung.
