Bund der Steuerzahler Sachsen-Anhalt e.V. - Tipps 2012

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20.02.2012

Pauschbeträge (Sachentnahmen) 2012

Pauschbeträge für unentgeltliche Wertabgaben (Sachentnahmen) für das Kalenderjahr 2012

Die Pauschbeträge für unentgeltliche Wertabgaben werden durch die zuständige Finanzbehörde festgesetzt.

Sie beruhen auf Erfahrungswerte und bieten dem Steuerpflichtigen die Möglichkeit, die Warenentnahmen monatlich pauschal zu verbuchen. Sie entbinden ihn damit von der Aufzeichnung einer Vielzahl von Einzelentnahmen. Mehr dazu
14.02.2012

Einspruch per E-Mail

Längere Einspruchsfrist bei schludriger Rechtsbehelfsbelehrung

Wenn auf dem Steuerbescheid eine E-Mail-Adresse steht, so erklärt sich das Finanzamt bereit, auch Einsprüche elektronisch entgegenzunehmen. Folglich muss das Finanzamt in der Rechtsbehelfs-belehrung auch auf die Möglichkeit hinweisen, dass der Einspruch per E-Mail eingelegt werden kann. Vielfach enthält die am Ende des Bescheides stehende Rechtsbehelfsbelehrung jedoch nur den Satz, dass der Einspruch schriftlich beim Finanzamt einzureichen oder zur Niederschrift zu erklären ist. Dieser Hinweis ist aber unvollständig, wenn neben der Adresse und der Telefonnummer des Finanzamtes auch die E-Mail-Adresse im Bescheid enthalten ist. Das hat das Niedersächsische Finanzgericht in einem aktuellen Urteil entschieden (Az.: 10 K 275/11). Mehr dazu

30.01.2012

Finanzamt an Unfallkosten beteiligen

Glätte auf den Straßen

Die aktuellen winterlichen Straßenverhältnisse hatten für manche Autofahrer negative Folgen. Bei dem Ärger über Rutschpartien und Auffahrunfälle sollten alle diejenigen, die mit dem eigenen PKW zur Arbeit fahren, die steuerliche Seite nicht aus den Augen verlieren. Sie können unter bestimmten Voraussetzungen die Unfallkosten steuerlich absetzen. Darauf weist der Bund der Steuerzahler Sachsen-Anhalt hin. Mehr dazu

12.01.2012

Neuregelung beim Kindergeld

Keine Einkommensprüfung bei volljährigen Kindern in Erstausbildung

Seit dem 1. Januar 2012 gilt eine wichtige Änderung beim Kindergeld. Wurde bis einschließlich 2011 für volljährige Kinder Kindergeld nur gezahlt bzw. ein Kinderfreibetrag gewährt, wenn diese noch in (Berufs-)ausbildung waren und ihre eigenen Einkünfte und Bezüge nicht mehr als 8.004 im Jahr Euro betragen haben, gibt es diese Einkommensgrenze nun nicht mehr. Mehr dazu

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