Bund der Steuerzahler Sachsen-Anhalt e.V. - U1-Umlage für Arbeitgeber in kleineren Betrieben steigt

Archiv > Tipps
02.01.2010

U1-Umlage für Arbeitgeber in kleineren Betrieben steigt

Die Wirtschaftskrise lässt die „heimlichen“ Lohnnebenkosten steigen. Viele Arbeitgeber klagen, dass etliche Krankenkassen bereits zur Jahresmitte ihre U1-Umlagesätze drastisch erhöht haben. Viele weitere Kassen haben inzwischen nachgezogen.

Am so genannten U1-Verfahren müssen Arbeitgeber teilnehmen, die in der Regel nicht mehr als 30 Arbeitnehmer beschäftigen. Es soll diese Arbeitgeber vor allzu gravierenden Folgen durch die Verpflichtung zur Lohnfortzahlung im Krankheitsfall bewahren. So werden den teilnehmenden Arbeitgebern von der jeweiligen Krankenkasse des Arbeitnehmers auf Antrag in der Regel 80 Prozent der im Krankheitsfall weiter gezahlten Löhne erstattet. Zur Finanzierung dieser Aufwendungen entrichten die Arbeitgeber an die Krankenkassen ihrer Arbeitnehmer die U1-Umlage. Je nach Erstattungssatz (die Kassen können in ihren Satzungen einen niedrigeren Satz als 80 Prozent festlegen) und Krankenkasse liegt der Umlagesatz bei rund 1,5 bis 3,5 Prozent des Bruttolohns.

Durch die Anhebung der U1-Umlagesätze um rund 0,3 Prozentpunkte ist für die am U1-Verfahren teilnehmenden Arbeitgeber die zur Jahresmitte vorgenommene Senkung der regulären Krankenkassenbeiträge um 0,6 Prozentpunkte wieder verpufft. Der Entlastung beim Arbeitgeberanteil zur Krankenversicherung steht eine gestiegene Belastung bei der U1-Umlage in etwa gleichem Umfang gegenüber.

Der Verdacht lag nicht fern, dass die Krankenkassen durch die Erhöhung der Umlagesätze auf Kosten der Arbeitgeber ein Finanzpolster anlegen wollen, um von ihren Versicherten keine Zusatzbeiträge erheben zu müssen. Zusatzbeiträge versuchen die Kassen mit allen Mitteln zu vermeiden, da sie von vielen ihrer Versicherten zum Anlass für einen Kassenwechsel genommen würden.

Der Bund der Steuerzahler (BdSt) hat daher das Bundesversicherungsamt als Kontrollbehörde der Krankenkassen eingeschaltet und eine Stellungnahme zum Anstieg der Umlagesätze eingeholt. Das Bundesversicherungsamt hat dem Bund der Steuerzahler mitgeteilt, dass der Verdacht unberechtigt sei. Vielmehr habe das Bundesversicherungsamt bei etlichen Kassen nach einer Überprüfung der Finanzen festgestellt, dass die bisher erhobenen Umlagesätze nicht kostendeckend gewesen seien. Diesen Kassen sei daher vom Bundesversicherungsamt nahegelegt worden, ihre Umlagesätze zu erhöhen. Der Anpassungsbedarf habe sich nicht zuletzt daraus ergeben, dass die Arbeitsunfähigkeitsmeldungen zugenommen hätten und die Summe der beitragspflichtigen Entgelte aufgrund des Wirtschaftsabschwungs rückläufig sei.
Der Bund der Steuerzahler wird kontrollieren, ob den gestiegenen Umlagesätzen tatsächlich entsprechende Aufwendungen der Krankenkassen gegenüberstehen.

Suche
Staatsverschuldung in Sachsen-Anhalt
0
Zuwachs / Sekunde
0
Schulden / Kopf
0