Archiv > Tipps > Tipps 2011
03.11.2011
Beträgt die vereinbarte Miete vom nächsten Jahr an weniger als 66 Prozent der ortsüblichen Miete einschließlich der umlagefähigen Nebenkosten, so können die Aufwendungen für die Vermietung nur anteilig als Werbungskosten berücksichtigt werden. Liegt die Miete beispielsweise nur bei 60 Prozent der ortsüblichen Miete, so sind die Aufwendungen auch nur zu 60 Prozent als Werbungskosten abzugsfähig. Allen Vermietern ist jetzt anzuraten Mietverträge auf diese Grenze hin zu überprüfen.
Weitere Informationen finden unsere Mitglieder im Ratgeber „Steuern rund ums Haus“, der beim Bund der Steuerzahler Sachsen-Anhalt e.V. angefordert werden kann.
Per Telefon: 0391-5 31 18 30
Per Fax: 0391-5 31 18 29
oder schreiben Sie uns eine E-Mail: sachsen-anhalt@steuerzahler.de
Sie sind noch nicht Mitglied?
Sie können über diese Internetseite Mitglied im Bund der Steuerzahler werden.
Als Mitglied erhalten Sie monatlich unser Wirtschaftsmagazin DER STEUERZAHLER mit aktuellen und wertvollen Tipps und Hinweisen zum Steuer- und Abgabenrecht sowie unsere Broschüren.
Darüber hinaus haben Sie exklusiv Zugang zum Mitgliederbereich. Dort finden Sie zahlreiche Informationen, Steuertipps, Musterbriefe und auch unsere Musterklagen.
Unterstützen Sie die Arbeit des Bundes der Steuerzahler!
Werden Sie Mitglied!
Verbilligte Vermietung von Wohnraum
Weitere Informationen finden unsere Mitglieder im Ratgeber „Steuern rund ums Haus“, der beim Bund der Steuerzahler Sachsen-Anhalt e.V. angefordert werden kann.
Per Telefon: 0391-5 31 18 30
Per Fax: 0391-5 31 18 29
oder schreiben Sie uns eine E-Mail: sachsen-anhalt@steuerzahler.de
Sie sind noch nicht Mitglied?
Sie können über diese Internetseite Mitglied im Bund der Steuerzahler werden.
Als Mitglied erhalten Sie monatlich unser Wirtschaftsmagazin DER STEUERZAHLER mit aktuellen und wertvollen Tipps und Hinweisen zum Steuer- und Abgabenrecht sowie unsere Broschüren.
Darüber hinaus haben Sie exklusiv Zugang zum Mitgliederbereich. Dort finden Sie zahlreiche Informationen, Steuertipps, Musterbriefe und auch unsere Musterklagen.
Unterstützen Sie die Arbeit des Bundes der Steuerzahler!
Werden Sie Mitglied!
