Bund der Steuerzahler Sachsen-Anhalt e.V. - Verbilligte Vermietung von Wohnraum

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03.11.2011

Verbilligte Vermietung von Wohnraum

Steueränderung zum Jahresbeginn 2012 beachten!

Die Voraussetzungen zur steuerlichen Anerkennung des vollen Werbungskostenabzugs bei einer verbilligten – unter der ortsüblichen Miete liegenden – Wohnraumvermietung ändern sich ab dem 1. Januar 2012.

Ab dem neuen Jahr muss die Miete mindestens 66 Prozent der ortsüblichen Miete betragen, um die mit der Wohnung zusammenhängenden Aufwendungen
(z. B. Abschreibungen, Darlehenszinsen, Erhaltungsaufwand) in vollem Umfang als Werbungskosten geltend machen zu können.
Beträgt die vereinbarte Miete vom nächsten Jahr an weniger als 66 Prozent der ortsüblichen Miete einschließlich der umlagefähigen Nebenkosten, so können die Aufwendungen für die Vermietung nur anteilig als Werbungskosten berücksichtigt werden. Liegt die Miete beispielsweise nur bei 60 Prozent der ortsüblichen Miete, so sind die Aufwendungen auch nur zu 60 Prozent als Werbungskosten abzugsfähig. Allen Vermietern ist jetzt anzuraten Mietverträge auf diese Grenze hin zu überprüfen.

Weitere Informationen finden unsere Mitglieder im Ratgeber „Steuern rund ums Haus“, der beim Bund der Steuerzahler Sachsen-Anhalt e.V. angefordert werden kann.

Per Telefon: 0391-5 31 18 30
Per Fax: 0391-5 31 18 29
oder schreiben Sie uns eine E-Mail: sachsen-anhalt@steuerzahler.de

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