Bund der Steuerzahler Sachsen-Anhalt e.V. - Vereinsreport

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Vereinsreport

03.11.2011

BdSt zum ELStAM-Desaster

Elektronischer Lohnsteuerabzug startet nicht zum 1. Januar 2012

Das elektronische Lohnsteuerabzugsverfahren wird nicht zum 1. Januar 2012 an den Start gehen. Der BdSt fordert die Finanzverwaltung daher auf, schnellstmöglich Klarheit für die betroffenen Steuerzahler zu schaffen. Insbesondere müssen die Arbeitgeber darüber informiert werden, wie der Lohnsteuerabzug für die Arbeitnehmer ab Januar vorzunehmen ist. Bereits in den vergangenen Tagen zeichnete sich ab, dass das Verfahren nicht zum 1. Januar 2012 zur Verfügung stehen wird. Damit wird der Starttermin für das elektronische Lohnsteuerabzugsverfahren ein weiteres Mal verschoben. Mehr dazu
06.09.2011

EFSF-Ausweitung stoppen

Bundestag muss Regierung in die Schranken weisen

Der Bundestag muss stärker beteiligt werden! Die Forderung vieler Bundestagsabgeordneten nach einer stärkeren Beteiligung des Parlaments an Entscheidungen zu den sogenannten Rettungsschirmen darf nicht zum Ablenkungsmanöver werden. Den deutschen Steuerzahlern ist nicht geholfen, wenn der Bundestag formal stärker beteiligt wird, dann aber an den Regierungsplänen allenfalls kosmetische Korrekturen vornimmt. Mehr dazu
02.09.2011

Die Schulden von heute sind die Steuern von morgen

Trotz erheblicher Steuermehreinnahmen sollen 2011 noch Schulden gemacht werden

Trotz Verankerung eines „Kreditaufnahmeverbots“ in der Landeshaushaltsordnung (siehe auch Seite 1) wächst der Schuldenberg in Sachsen-Anhalt weiter an. In seinem Jahresbericht 2010 Teil 2 hat der Landesrechnungshof die Schuldenentwicklung seit Bestehen des Landes aufgezeigt. Trotz kräftig sprudelnder Steuermehreinnahmen, sollen 2011 Schulden zur Finanzierung der Ausgaben im Lande auf der Tagesordnung bleiben. Länder mit der höchsten Pro-Kopf-Verschuldung sind neben Sachsen-Anhalt : Berlin, Bremen, Saarland und Schleswig-Holstein. Andere Länder wie Sachsen und Mecklenburg-Vorpommern schaffen es allerdings seit Jahren ohne neue Schulden auszukommen.

Sachsen-Anhalt erhält ab 2011 bis 2020 eine sogenannte Konsolidierungshilfe vom Bund in Höhe von insgesamt 720 Mio Euro. Mehr dazu
02.09.2011

Schulden werden nur sparsam gebremst

§ 18 der Landeshaushaltsordnung soll weitere Verschuldung verhindern

Magdeburg. Zur Verankerung einer vom Bund der Steuerzahler seit langem geforderten Schuldenbremse in der Verfassung des Landes Sachsen-Anhalt konnten und können sich die Abgeordneten der alten Wahlperiode und die der neuen Wahlperiode nicht entschließen.

Im Dezember 2010, noch in der alten Wahlperiode, wurde lediglich eine Änderung in der Landeshaushaltsordnung beschlossen. Es ist nun an den Abgeordneten der jetzigen Wahlperiode diese offensichtlich nicht besonders populäre Aufgabe auf die Tagesordnung zu setzen und ein Schuldenaufnahme-Verbot in der Landesverfassung zu verankern. Für eine Verfassungsänderung bedarf es einer Zweidrittel Mehrheit im Landtag. Diese ist wohl wegen der Mehrheitsverhältnisse eher schwieriger geworden. Mehr dazu
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Staatsverschuldung in Sachsen-Anhalt
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