Bund der Steuerzahler Sachsen-Anhalt e.V. - Von den hohen Kosten der Verschuldung befreien

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01.10.2010

Von den hohen Kosten der Verschuldung befreien


Die Vorsitzende des
BdSt, Helga Elschner,im Gespräch mit Finanzminister Jens Bullerjahn


Finanzminister Jens Bullerjahn:Schuldenbremse sollte
erst 2013 in die Landesverfassung

Magdeburg. Die Landesregierung Sachsen-Anhalts ist fest entschlossen, eine Schuldenbremse per Änderung der Haushaltsordnung durch den Landtag festzuschreiben, um eine weitere Erhöhung der Schuldenlast zu verhindern.

Das war für uns u.a. Anlass zu einem Gespräch mit Finanzminister Jens Bullerjahn (SPD).
DER STEUERZAHLER: Weshalb war es in Sachsen-Anhalt verglichen mit den anderen neuen Bundesländern bisher so schwer, einen ausgeglichenen Haushalt vorzulegen, eine Netto-Neuverschuldung zu verhindern?

Finanzminister: Einen häufigen Wechsel der Landesregierungen und scharfe politische Auseinandersetzungen mit verschiedenen politischen Konstellationen haben die Entwicklung des Landes in den zurückliegenden Jahrzehnten maßgeblich geprägt. Grundsatzdebatten zu finanzpolitischen Fragen wurden kaum zu Ende geführt. Die Nachhaltigkeit in der Finanzpolitik ist immer zu kurz gekommen.

Außerdem haben im Land Umstrukturierungen in einem kaum vorstellbaren Maße stattgefunden, die viel Geld gekostet haben.

Frage: Weshalb plädieren sie nicht dafür, die Schuldenbremse in der Landesverfassung zu verankern, sondern begnügen sich mit der Novellierung der Landeshaushaltsordnung?

Antwort: Die Verfassungsänderung sollte dem neuen Landesparlament in der nächsten Wahlperiode vorbehalten sein. Ich befürworte eine Festschreibung der Schuldenbremse in der Verfassung ab 2013.

Gegenwärtig ist mir wichtig, den begonnenen Prozess des Umdenkens in den Landtagsfraktionen mit der Aufnahme der Begrenzung der Kreditermächtigung in die Landeshaushaltsordnung zu befördern. Die meisten Parlamentarier unterstützen mich zunehmend darin, dass die Tilgung unserer Schulden immer wichtiger wird, kommt doch irgendwann die Zeit, dass die Zinsen wieder steigen, deren Bezahlung heute ohnehin schon rund 10 Prozent unseres Haushalts in Anspruch nimmt. Wir müssen uns von den Kosten für die Verschuldung befreien.

Frage: Wie wollen Sie die 80 Millionen Euro brutto einsetzen, die Sachsen-Anhalt jährlich im Rahmen des Stabilisierungs-Programms der Bundesregierung als eines von fünf hoch verschuldeten Ländern erhält?

Antwort: Indirekt werden wir diesen Betrag komplett an die Kommunen weitergeben, damit sie sich über das STARK-II-Programm so schnell wie möglich teilentschulden können.
Gleichzeitig müssen die Kommunen ihre Konsolidierungsmaßnahmen auf den Weg bringen und jedes Jahr darüber berichten.

Im Moment führen wir für das Land einen „Stresstest“ durch, um zu sehen, wie wir ab 2019 ohne zusätzliche Finanzierungshilfen unsere Aufgaben verwirklichen können. Dabei müssen alle Kosten auf den Prüfstand, die politischen Kosten genauso wie die Personalkosten. Optimiert werden müssen ebenso die gesamte Entwicklung der Fördermittelpalette sowie die Verwaltungsausgaben. Der Zwang aus dem Stabilisierungs-Programm wird der Rahmen sein, in dem sich auch zukünftige politische Entscheidungen bewegen müssen.

Frage: Welche Ziele haben Sie sich dabei im Einzelnen gestellt?

Antwort: Eine solide Bildungsfinanzierung ist mir wichtig. So muss z.B. eine echte Bedarfsplanung für die Zahl der Kindergärten und Schulen stattfinden, die auch die Gleichbehandlung aller Träger sichert. Bis 2016 will ich dann erreichen, dass alle Kindertagesstätten und Schulen des Landes fertig saniert sind. Auch beim Kinderförderungsgesetz sehe ich Änderungsbedarf. Ich will, dass alle Kinder wieder einen Anspruch auf Ganztagsbetreuung erhalten. Weiterhin sollen die Einrichtungen in Zukunft pauschaliert mit dem Land abrechnen. Damit reduzieren wir in erheblichem Umfang Verwaltungstätigkeiten und auch Verwaltungskosten. Insgesamt brauchen wir ein belastbares Personalkonzept und verbindliche qualitative Ziele im Bildungsbereich.

Frage: Wo sehen Sie Möglichkeiten zur Senkung der Ausgaben im Landeshaushalt?

Antwort: Bei der Senkung der Ausgaben gibt es keinen Bereich, der nicht betroffen wäre. Bereits bei der Beratung des nächsten Haushalts 2012/2013 muss die Höhe der Mittel für alle Bereiche diskutiert und entschieden werden. Ein hartes Stück Arbeit. Aber das Geld wird knapper, die Zahl der Einwohner weniger. Damit müssen auch das Niveau der Ausgaben angepasst und Schwerpunkte gesetzt werden.

Frage: Dazu eine Nachfrage. Sie hatten öffentlich erklärt, dass bei einem weiteren Rückgang der Bevölkerung die Anzahl der Abgeordneten im Landtag um 15 bis 20 reduziert werden könne. Bleiben Sie bei dieser Auffassung?

Antwort: Grundsätzlich ist es richtig, dass bei einer rückläufigen demografischen Entwicklung auch über die Größe des Landesparlamentes gesprochen werden muss. Das habe ich bereits 2004 in meinem Papier 2020 angesprochen. In der nächsten Legislaturperiode werden der Landtag und die Landesregierung diese Diskussion aufgreifen müssen.

Frage: Welche Möglichkeiten sehen Sie, die von Ihnen befürwortete Verlängerung der Lebensarbeitszeit, also Rente mit 67, auch in der öffentlichen Verwaltung anzuwenden?

Antwort: Im Moment gibt es dafür keinen Handlungsbedarf, da nach geltender Rechtslage erst ab 2012 schrittweise bis zum Jahr 2029 mit der Anhebung des Rentenalters auf 67 begonnen werden soll. Für die Tarifbeschäftigten gilt dann diese Regelung ohnehin. Für die Beamtinnen und Beamten muss diese Frage in den nächsten Jahren im Zusammenhang mit unserem Personalentwicklungskonzept gesehen werden. Aktuell haben wir noch 22 Beschäftigte (Vollzeitäquivalent)pro 1000 Einwohner. Unser Ziel ist es, diese Quote bis 2020 auf 19 zu senken. Eine Verlängerung der Lebensarbeitszeit ist dabei im Moment nicht unbedingt hilfreich.

Frage: Wie definieren sie „Öffentliche Verschwendung“?

Antwort: Wenn man eine politische Entscheidung trifft, ohne sich vorher tiefgründig Gedanken zu machen, Entscheidungen, die nachhaltigen Bewertungen nicht mehr standhalten. Darum muss vorher die Debatte über die Vorhaben geführt und öffentlich überzeugend erläutert werden. Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit stehen in unserer Landeshaushaltsordnung.

Trotzdem bleibt es nicht aus, dass man hinterher Entscheidungen bedauern muss, wie im Fall der Sanierung des Bürohauses unseres Ministeriums in der Magdeburger Freiligrathstraße.

Frage: Die Steuerquellen sprudeln wieder besser. Was werden sie mit den zu erwartenden Mehreinnahmen machen?

Antwort: Auf keinen Fall den zahlreichen Begehrlichkeiten erliegen. Alle Mehreinnahmen werden wir Eins zu Eins zum Abbau unseres riesigen Schuldenbergs einsetzen.
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